Zürcher Gericht verurteilt 89-Jährigen wegen Nachbarschaftsstreit
Das Zürcher Obergericht hat einen 89-Jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren bedingt verurteilt.

Das Zürcher Obergericht hat einen 89-jährigen Rentner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann hatte seinem verhassten Nachbarn mit einem Metallstück ein Schädel-Hirn-Trauma zugefügt. Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht.
Die beiden Senioren, die übereinanderliegende Terrassenhäuser bewohnten, führten während fast 25 Jahren einen erbitterten Kleinkrieg über die Grenzen ihres Grundstücks. Angeklagt waren eigentlich beide Streithähne, auch sein etwas jüngerer Nachbar.
Dieser ist inzwischen jedoch verstorben, weshalb das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.