Lange Freiheitsstrafe in Menschenhandel-Prozess gefordert
Ein Bauunternehmer soll wegen Menschenhandels und zahlreicher weiterer Delikte mit einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 4 Monaten bestraft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- In Zürich läuft ein Prozess gegen einen Bauunternehmer wegen Menschenhandels.
- Die Staatsanwaltschaft forder eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 4 Monaten.
Ein Bauunternehmer soll wegen Menschenhandels und zahlreicher weiterer Delikte mit einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 4 Monaten bestraft werden. Dies forderte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich.
Der 42-Jährige soll über Jahre ungarische und moldawische Arbeiter mit attraktiven Lohn- und Arbeitsbedingungen in die Schweiz gelockt haben.
Er soll ihnen dann aber nur einige tiefe Pauschalbeträge ausbezahlt haben. Zudem soll er sie bedroht und in überfüllten und verschimmelten Unterkünften untergebracht haben.
Ungetreue Geschäftsbesorgung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zahlreiche weitere Delikte vor. Darunter etwa ungetreue Geschäftsbesorgung. Er soll über 600'000 Franken aus seinen Firmen, die Konkurs gingen, für private Zwecke verwendet haben.
Der Bauunternehmer, der knapp drei Jahre in Untersuchungshaft sass, liess sich von der Gerichtsverhandlung dispensieren. Dessen Verteidiger hat mit seinem Plädoyer noch nicht begonnen. Er kündigte aber an, Teilfreisprüche zu verlangen – insbesondere den Vorwurf des Menschenhandels weise sein Mandant von sich.