Bevor die Medien das Urteil im Fall Pierin Vincenz einsehen können, muss das Bezirksgericht Zürich noch einige Namen schwärzen.
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Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Raiffeisen-Fall wurde vor etwa neun Monaten das Urteil gegen Pierin Vincenz verkündet.
  • Das Bezirksgericht Zürich versendet nun eine Urteilsbegründung.
  • Die Medien werden das Papier aber nur in geschwärzter Form erhalten.
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Das Zürcher Bezirksgericht wird in den kommenden Tagen das schriftliche Urteil im Betrugsfall um Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz veröffentlichen. Das Schreiben soll etwa 1'200 Seiten lang sein. Vor neun Monaten gab es bereits das mündliche Urteil.

Im Laufe der Woche solle laut dem Gericht das Urteil zugestellt werden. Die Medien müssen sich jedoch noch einige Wochen gedulden, da mehrere Stellen noch anonymisiert werden müssen.

Pierin Vincenz zu Gefängnisstrafe verurteilt

Die inhaltlichen Eckpunkte des Urteils sind seit der Urteilseröffnung im April 2022 bekannt. Pierin Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der ehemalige Aduno-Chef Beat Stocker soll für 4 Jahre ins Gefängnis.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Als nächste Instanz wird sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall befassen. Im Prozess wurde Vincenz und Stocker unter anderem Betrug bei Firmenübernahmen vorgeworfen.

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Pierin Vincenz im Zürcher Volkshaus. - Keystone

Von den Mitbeschuldigten, die Vincenz und Stocker bei ihren illegalen Transaktionen geholfen haben sollen, wurden drei zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Ein Mitbeschuldigter wurde freigesprochen.

Berufungsprozess noch nicht terminiert

Das Verfahren gegen einen weiteren Mitbeschuldigten stellte das Gericht wegen dessen fortgeschrittener Krankheit ein. Der 69-Jährige starb vor wenigen Wochen im Dezember 2022.

Nachdem die schriftliche Begründung nun vorliegt, haben die Parteien 30 Tage Zeit, den Entscheid offiziell ans Zürcher Obergericht weiterzuziehen. Bereits bei der mündlichen Urteilseröffnung kündigten alle Verurteilten an, den Entscheid weiterzuziehen. Wann die Berufungsverhandlung stattfindet, ist noch offen.

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Das Bezirksgericht Zürich. - sda

Die Staatsanwaltschaft warf Vincenz und Stocker vor, sich versteckt an Firmen beteiligt zu haben. Danach sollen sie dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Dabei sollen die beiden Millionengewinne eingestrichen haben.

«Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu»

Das Gericht kritisierte in seinem Urteil auch Vincenz' Art der Spesenabrechnung. Viele Besuche in Stripclubs und Cabarets in der ganzen Schweiz seien «nicht im Interesse der Raiffeisen» gewesen.

Dieses Verständnis, dass alle Auslagen unter Spesen fallen würden, gehe «deutlich zu weit». Auch Beziehungspflege habe Grenzen, hiess es bei der Urteilseröffnung. Die Anklage fasste diesen Teil der Vorwürfe als «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu» zusammen.

In einzelnen Punkten wurde Vincenz freigesprochen. Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich blieb denn auch deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

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