Lehrbetrieb gibt Kopftuch-Erlaubnis
Frauen dürfen neuerdings in Lehrlingskursen der Schweizer Schuhbranche nur noch das Kopftuch tragen, wenn sie eine Bestätigung ihres Lehrbetriebs vorweisen. Warum, erklärt Verbands-Ehrenpräsident Dieter Spiess.
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizer Schuhhändler verbieten ihren Lehrlingen das Tragen von Kopftüchern.
- Es sei denn, sie weisen eine Bewilligung des Lehrbetriebs vor.
- Die Begründung des Verbands: Die Schweiz sei eine offene Gesellschaft.
Der Verband der Schweizer
Schuhbranche erlaubt Frauen das Tragen von Kopftüchern in seinen
überobligatorischen Lehrlingskursen nur, wenn die Betroffenen eine Bestätigung
ihres Lehrbetriebs vorweisen können, dass sie dies auch dort tun. Wie der
«SonntagsBlick» berichtet, hat Schuhschweiz ein entsprechendes Merkblatt
herausgegeben.
Verbands-Ehrenpräsident Dieter
Spiess sagte der Zeitung, so wie die Jugendlichen im Geschäft gekleidet seien,
so sollten sie auch in den Kursen gekleidet sein. Das bedeute etwa auch keine
Caps und Trainerhosen. Den Kursleitern sei aufgefallen, dass zunehmend junge
Frauen Kopftuch tragen würden. Der Verband wolle aber dem Umstand Rechnung
tragen, dass die Schweiz eine offene Gesellschaft sei, in der in der Regel kein
Kopftuch getragen werde. Für Ausnahmen müssen demnach die Ausbildungsbetriebe
den Lehrtöchtern schriftlich eine Bestätigung mitgeben.
Die Föderation Islamischer
Dachorganisationen Schweiz und der ehemalige Bundesrichter Giusep Nay halten
die Regelung für diskriminierend. In den Kursen hätten die Mädchen keinerlei
Kundenkontakt, sagte Nay. Die Dachorganisation sieht die Religionsfreiheit
eingeschränkt.