Lehrbetrieb gibt Kopftuch-Erlaubnis

Frauen dürfen neuerdings in Lehrlingskursen der Schweizer Schuhbranche nur noch das Kopftuch tragen, wenn sie eine Bestätigung ihres Lehrbetriebs vorweisen. Warum, erklärt Verbands-Ehrenpräsident Dieter Spiess.

Lehrtöchter von Schuhhändlern dürfen Kopfbedeckung nur noch mit Bewilligung tragen.
Lehrtöchter von Schuhhändlern dürfen Kopfbedeckung nur noch mit Bewilligung tragen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Schuhhändler verbieten ihren Lehrlingen das Tragen von Kopftüchern.
  • Es sei denn, sie weisen eine Bewilligung des Lehrbetriebs vor.
  • Die Begründung des Verbands: Die Schweiz sei eine offene Gesellschaft.

Der Verband der Schweizer Schuhbranche erlaubt Frauen das Tragen von Kopftüchern in seinen überobligatorischen Lehrlingskursen nur, wenn die Betroffenen eine Bestätigung ihres Lehrbetriebs vorweisen können, dass sie dies auch dort tun. Wie der «SonntagsBlick» berichtet, hat Schuhschweiz ein entsprechendes Merkblatt herausgegeben.

Verbands-Ehrenpräsident Dieter Spiess sagte der Zeitung, so wie die Jugendlichen im Geschäft gekleidet seien, so sollten sie auch in den Kursen gekleidet sein. Das bedeute etwa auch keine Caps und Trainerhosen. Den Kursleitern sei aufgefallen, dass zunehmend junge Frauen Kopftuch tragen würden. Der Verband wolle aber dem Umstand Rechnung tragen, dass die Schweiz eine offene Gesellschaft sei, in der in der Regel kein Kopftuch getragen werde. Für Ausnahmen müssen demnach die Ausbildungsbetriebe den Lehrtöchtern schriftlich eine Bestätigung mitgeben.

Die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz und der ehemalige Bundesrichter Giusep Nay halten die Regelung für diskriminierend. In den Kursen hätten die Mädchen keinerlei Kundenkontakt, sagte Nay. Die Dachorganisation sieht die Religionsfreiheit eingeschränkt.

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