Lenzburg AG: Frau tötet im Wahn eigene Mutter (92)
Eine Frau, die an Schizophrenie leidet, brachte ihre Mutter auf brutale Weise um. Nun musste sie sich vor Gericht präsentieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine schizophrene Frau erhielt keine Hilfe, als sie diese benötigte.
- Im Wahn brachte sie ihre Mutter durch Tritte und Schläge um.
- Nun wurde ihr Fall vor dem Bezirksgericht Lenzburg verhandelt.
Das Bezirksgericht Lenzburg verhandelte kürzlich einen erschütternden Fall. Eine 60-jährige Frau stand im Verdacht, ihre 92-jährige Mutter getötet zu haben. Die Tat ereignete sich mutmasslich am 7. September 2022 in einer Wohnung in der Region Lenzburg AG. Darüber berichtet unter anderem das «Zofinger Tagblatt».
Die Angeklagte leidet an paranoider Schizophrenie und kann sich nicht an das Geschehen erinnern. Sie spricht von einer «Dame», die sie für eine Doppelgängerin ihrer Mutter hielt. Dieser wollte sie Schmerzen zufügen.
Doris schlug und trat ihre Mutter
Die Staatsanwältin schildert das grausame Bild des Tattages: Die Erkrankte soll ihre auf dem Boden liegende Mutter geschlagen und getreten haben. Dabei soll sie unter anderem auch auf ihren Brustkorb gesprungen sein.
Die Folgen waren tödliche Verletzungen: Knochenbrüche (Schulterblatt, Rippen), Beeinträchtigung von Lunge und Herz bis hin zum Tod durch Ersticken.
Erst nach zehn Tagen entdeckte die Polizei aufgrund eines Hinweises der Nachbarn den Leichnam der Mutter. Der forensische Psychiater Josef Sachs wurde vor Gericht zu der Angeklagten befragt.
Er beschrieb eine gegenseitige Abhängigkeit zwischen Mutter und Tochter, wie das «Zofinger Tagblatt» weiter berichtet. Ausserdem betonte er die Notwendigkeit einer «dauerhaften Behandlung» für die Erkrankte, um einen Rückfall zu verhindern.
Schuldlos verurteilt
Die Angeklagte selbst zeigt sich bereit für diese stationären Massnahmen. Sie hatte bereits in jungen Jahren mit psychischen Problemen zu kämpfen.
Mit 34 wurde bei ihr paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Doris erhielt keine Hilfe, obwohl sie sie gebraucht hätte: Die Mutter wollte keine kranke Tochter, Fachkräfte schauten weg.
Das Gericht entschied schliesslich: Trotz der vorsätzlichen Tötung war Doris aufgrund ihrer psychischen Störung schuldlos. Sie muss sich nun einer stationären therapeutischen Massnahme unterziehen.
Die Verfahrenskosten von über 31'000 Franken und die Anklagegebühr von 3400 Franken muss sie tragen. Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden.