Im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Baden AG geht es um die Qualifizierung der Tat. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft.
Fall anna
Das Bezirksgericht Baden. (Archivbild) - keystone
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Unbestritten ist, dass am 25. September 2022 in Bergdietikon AG eine 41-jährige Frau von ihrem Ehemann getötet wurde. Ob es bei der Tat um Mord, vorsätzliche Tötung oder Totschlag geht, darum drehte sich die Verhandlung am dritten Prozesstag. Die Einstufung ist entscheidend für das Strafmass. Je nachdem sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und lebenslänglich vor.

Der heute 49-Jährige erklärte vor Gericht, er stehe zur Tötung seiner Frau, lehne aber die Einstufung als Mord ab. Er sei damals «von Emotionen überrollt» worden, nachdem er ein Handyfoto seiner Frau beim Sex mit einem anderen Mann gesehen habe. Bis dahin habe er nichts von einer Fremdbeziehung gewusst. Damit widersprach er verschiedenen Zeugenaussagen.

Entgegen den traditionellen Werten ihrer Herkunftsländer im albanischen Kulturkreis hatten sich die Schweizer Eheleute dafür entschieden, die herkömmliche Rollenverteilung umzukehren: Die erfolgreiche Ökonomin machte Karriere und war die Ernährerin der Familie, der Mann, dessen Berufsweg holpriger war, besorgte den Haushalt und betreute die gemeinsamen Kinder.

Rollenwechsel und Überwachung

Ihre Ehe schilderte er als ausgesprochen harmonisch und liebevoll. Dass er die Frau seit Monaten per Handy-Tracker überwachte, versuchte er mit Sorge um sie zu erklären. Die zahlreichen Kameras in der Wohnung sollten vor Einbrechern schützen. Drittpersonen gegenüber hatte sich die Frau über diese Überwachung beklagt.

Laut dem psychiatrischen Gutachter war der Mann zur Tatzeit voll schuldfähig. Gewiss seien bei der Tötung Emotionen dabei gewesen. Aber weder die Tatausführung noch das Verhalten danach passten zu einer Tat in einem «Affektsturm».

Dass die Frau eine andere Liebesbeziehung hatte und ihren Ehemann, wie die Ermittlungen ergeben hatten, verlassen wollte, habe diesem Angst gemacht, sagte der Psychiater. Der Mann habe in Eifersucht gehandelt. Er finde aber keine Hinweise darauf, dass die Eifersucht so stark gewesen sei, dass sie die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigt habe.

Staatsanwaltschaft sieht Mord

Für den Staatsanwalt liegt klar ein Mord vor. Der Beschuldigte habe aus Eifersucht, Rache und finanziellen Interessen gehandelt. Gemäss entsprechenden Verträgen wäre ihm bei einem Suizid oder Unfalltod seiner Frau ein Millionenbetrag zugestanden. Er habe denn auch nach der Tat alles Mögliche getan, um einen Suizid vorzutäuschen.

Der Beschuldigte hatte geschildert, dass es in den frühen Morgenstunden des 25. September 2022 im Badezimmer zu einem Gerangel mit seiner Frau um das Handy mit den eindeutigen Bildern gekommen sei. Beide seien sie irgendwann in die Wanne gefallen, in der Wasser stand. Er habe die sich heftig wehrende Frau unter Wasser gedrückt, bis sie sich nicht mehr bewegt habe.

Tatnacht und Folgen

Nachher zog er trockene Kleider an, warf den eingeschalteten laufenden Föhn in die Wanne, schloss das Badezimmer von aussen ab und schob den Schlüssel unter der Tür durch. Erst nach einiger Zeit alarmierte er den Notruf und meldete, seine Frau habe sich im Badezimmer eingeschlossen und antworte nicht.

Die Rettungskräfte gingen zuerst von einem Suizid oder Unfall aus. Die Obduktion des Leichnams ergab dann aber Befunde, die nicht zu einem Tod durch einen Stromschlag passten, dafür aber auf Gewalt, Würgen und Ertränken hinwiesen.

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann kommt der Verteidiger des Beschuldigen zu Wort. In seinem Plädoyer wird er unter anderem seine Anträge für Tatqualifikation und Strafmass ausführen. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag eröffnet.

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