Lenzburg AG: Kuh mit Nasenring-Verletzung – Bauer muss blechen!
Bei der Schlachtung einer Kuh kam ans Licht, dass ein Nasenring schwerste Verletzungen verursacht hatte. Der Bauer stand nun vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bauer aus Lenzburg AG musste sich wegen Tiermissbrauchs vor Gericht verantworten.
- Er hatte bei einer Kuh einen Nasenring verwendet, der zu Verletzungen führte.
- Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe.
Ein Landwirt aus Lenzburg AG hat sich aufgrund von Tierquälerei gegenüber einer seiner Kühe vor Gericht verantworten müssen. Der Bauer hatte im Juni 2022 bei einer seiner Kühe einen Saugschutzring aus Kunststoff in die Nasenlöcher des Tieres eingefügt. So wird es in der Branche häufig praktiziert. Die «Aargauer Zeitung» berichtet über den Vorfall.
Diese speziellen Nasenringe, hergestellt aus Kunststoff oder Metall, werden bei Kühen angebracht, die Euter von anderen Tieren besaugen. Dieses Verhalten kann zu Milchverlust führen, wenn das Tier Milch produziert. Ein Nasenring soll dem entgegenwirken.
Wichtig dabei ist, dass dieser regelmässig überprüft wird. Der Nasenring darf nicht zu eng sitzen und keine Wunden verursachen. Das hat der Bauer aber offenbar nicht gemacht.
Denn Ende 2023 wurde bei der Schlachtung der Kuh festgestellt, dass der Nasenring beim Tier schwere Verletzungen verursacht hat.
Gerichtsurteil gegen den Bauer
Für dieses Missachten der Tiergesundheit wurde der Bauer laut der «Aargauer Zeitung» mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 420 Franken (insgesamt 8400 Franken) belegt. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.