Tierschutz: Wann muss ich eine Tierquälerei melden?
Aufmerksame Menschen können dazu beitragen, Tierquälerei zu mindern, indem sie Verdachtsfälle dem Tierschutz melden. So gehen Sie dabei vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Jedes Jahr kommen rund 1900 Verstösse gegen das Tierschutzgesetz zur Anzeige.
- Verdachtsfälle können bei der Polizei oder beim Veterinäramt gemeldet werden.
Der Tierschutz ist in der Schweiz rechtlich im Tierschutzgesetz verankert. Dennoch wird er regelmässig missachtet. Dies betrifft sowohl private Haustierhalter als auch Nutztierhalter.
Jährlich Hunderte Anzeigen wegen Tierquälerei
Immerhin landen jedes Jahr zahlreiche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Im Jahr 2021 zählte eine Zusammenfassung auf «statista» insgesamt 1931 Vorfälle.
Der Kanton Zürich war dabei mit 303 Fällen Spitzenreiter. Gefolgt von Bern (285) und Aargau (232). Die meisten dieser Fälle kamen durch Inspektionen des Veterinäramtes zutage. Doch auch aufmerksame Bürgerinnen und Bürger kamen so manchem Tier zu Hilfe.
Doch wie gehen Sie vor, wenn Sie Tierquälerei beobachten? Versuchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Halter oder der Halterin zu suchen. Oft geschehen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz aus Unwissenheit oder Überforderung.
So mancher Tierbesitzer wird sogar dankbar für nützliche Tipps zum besseren Umgang mit dem eigenen Tier sein. Oder möglicherweise sein Herz ausschütten, sodass Sie ihm Ansprechpartner wie den Schweizer Tierschutz nennen können.
Tierschutz: Tierquälerei bei den zuständigen Stellen melden
Beobachten Sie Verstösse gegen den Tierschutz, sollten Sie sich zunächst mit der Sachlage vertraut machen. Überdurchschnittlich häufig sind laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Hunde von Tierquälerei betroffen. Sie machten 634 Fälle von insgesamt 976 betroffenen Haustieren im Jahr 2019 aus. Dahinter folgten Katzen mit nur 124 Fällen.
Sehen Sie, dass ein Hund von seinem Besitzer angebrüllt oder geschlagen wird, ist dies ein eindeutiger Verstoss gegen den Tierschutz.
Wird der Hund ausserhalb des Hauses gehalten, ist die Sachlage weniger eindeutig. Vielleicht können Sie vom Gartenzaun aus nicht sehen, ob ihm eine gemütliche Hundehütte im Hof zur Verfügung steht.
Sind Sie sicher, dass ein Verstoss vorliegt, versuchen Sie diskret Beweismaterial zu sichern. Besonders hilfreich sind Fotos und Videos, die die Misshandlung des Tieres dokumentieren. Vielleicht gelingt es Ihnen, den Nachbarn dabei zu filmen, wie er auf den Hund einschlägt.
Verstösse von unbekannten Personen
Möglicherweise begegnen Sie Tierquälerei auch ausserhalb Ihrer Nachbarschaft. Vielleicht sehen Sie beim Wandern, wie ein Hund misshandelt wird.
Oder jemand beim Ausreiten übermässig mit der Gerte auf sein Pferd einschlägt. Auch schlecht behandelte Nutztiere auf Weiden und Höfen können Ihnen ins Auge fallen.
Auch hier gilt: Beweismaterial in Form von Fotos und Videos ist besonders hilfreich. Notieren Sie Datum, Zeit und Ort des Vorfalls und versuchen Sie Zeuginnen und Zeugen zu finden, die Ihre Aussagen stützen. Haben Sie keine Chance, Fotos zu machen, versuchen Sie den Täter oder die Täterin so gut wie möglich zu beschreiben.
Melden Sie den Verstoss gegen das Tierschutzgesetz dann bei der örtlichen Polizei oder beim kantonalen Veterinäramt. Letzteres kann beispielsweise die Untersuchung eines Stalles veranlassen, wenn Verdacht auf Misshandlung von Nutztieren besteht. Die Polizei hilft bei misshandelten Haustieren.
Was tun bei Tierquälerei online?
Das Internet, insbesondere die sozialen Medien, sind ein Tummelplatz für abscheuliche Verstösse gegen den Tierschutz. Viele Menschen hoffen dort, mit scheinbar lustigen Clips oder Challenges auf sich aufmerksam zu machen. Manche zeigen sogar ganz bewusst, wie sie Tiere misshandeln, um scheinbare Stärke zu demonstrieren.
Fällt Ihnen Tierquälerei im Internet auf, sichern Sie das Beweismaterial: Laden Sie Fotos und Videos herunter und speichern Sie die Links, die dorthin führen. Ist das Herunterladen nicht möglich, fertigen Sie Screenshots an. Notieren Sie sich den Benutzernamen und das Datum des Uploads. Das Beweismaterial legen Sie dann der Polizei vor.
Wichtig: Melden Sie Fotos und Videos mit Tierquälerei nicht bei der entsprechenden Social-Media-Plattform: Diese wird sie höchstens entfernen und damit auch das wichtige Beweismaterial.