Luzern: Beschuldigter schoss in den Mund, bestreitet Tötungsabsicht
Das Wichtigste in Kürze
- 2011 schoss ein Serbe acht Mal auf einen Mann und erstickte ihn.
- Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
- Die Verteidigung gut neun Jahre wegen fehlender Tötungsabsicht und der Prozessdauer.
Beim Prozess vor dem Luzerner Kriminalgericht gegen den Mann, der auf den Mitbewohner seiner Freundin schoss und ihn erstickte, ist neben der Tat auch die lange Verfahrensdauer im Zentrum gestanden. Die Strafanträge klaffen deswegen auseinander.
Für den Staatsanwalt handelte der 39-jährige Serbe aus Eifersucht und Geltungsdrang, Niederträchtig und kaltblütig habe er sich eines Nebenbuhlers entledigt. Er forderte wegen Mordes und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Der Verteidiger plädierte auf neun Jahre und vier Monate wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Sein Mandant habe seiner Freundin helfen wollen. Der erste Schuss habe sich unbeabsichtigt gelöst und eine Panik verursacht. Zudem eine Reduktion der Strafmass von einem Drittel eingerechnet, weil das Verfahren grundlos verzögert worden sei. Der Beschuldigte sitzt ohne Prozess bereits seit über sechs Jahren und sieben Monaten im Gefängnis.
Tathergang
Die Freundin des Beschuldigten, eine kokainabhängige Gelegenheitsprostituierte, hatte in ihrer Wohnung in Emmenbrücke einen illegal in der Schweiz lebenden Nigerianer einquartiert. Dieser lebte vom Kokainhandel und versorgte die Frau mit Stoff, für den sie mit Sex bezahlte. Um aus diesem Teufelskreis wegzukommen, wollte die Freundin ihren Mitbewohner loswerden.
In einer Novembernacht ging der Beschuldigte mit zwei Kollegen und seiner Freundin in deren Wohnung. Er weckte den Mitbewohner und hielt ihm einen Revolver in den Mund. Es fiel ein Schuss.
Das Opfer war nicht tot, sondern setzte sich auf, worauf der Beschuldigte total sieben weitere Kugeln abfeuerte. Dann drückte der Beschuldigte dem Opfer, angeblich aus Angst, ein Kissen ins Gesicht.
Keine Tötungsabsicht
Der Beschuldigte sagte, er habe den Mann nicht töten, sondern nur verprügeln wollen. Er habe zwei grosse Typen, die «gut im Überzeugen» seien, mitgenommen. Eine Richterin fragte den Beschuldigten, wieso er zum Prügeln eine geladene Waffe auf sich trug. Er habe damals immer eine bei sich gehabt, sagte er. Wenn er den Mann hätte umlegen wollen, hätte er nicht zwei Kollegen als Zeugen mitgenommen. So blöd sei er nicht.
Schuss in den Mund
Als der Beschuldigte den Lauf des Revolvers in den Mund steckte, spannte er den Hahn und hatte gleichzeitig den Finger im Abzug. Er hätte dies nicht tun sollen, sagte der Beschuldigte, denn es brauche so nur wenig, bis ein Schuss abgehe. Er habe «nichts überlegt».
Der Staatsanwalt deutete diesen Vorgang anders. Den Hahn spannen mache nur Sinn, wenn ein Schuss geplant sei, sagte er. Für den Verteidiger hatte sein Mandant damit aber lediglich in Kauf genommen, dass sich ein Schuss lösen könnte. Die Panikreaktion beweise, dass dieser erste Schuss nicht geplant gewesen sei.
Das Urteil wird am Freitag mündlich bekannt gegeben.