Luzern: Falscher Polizist ergaunert 5 Franken – verurteilt
Pseudo-Polizist auf Abwegen: Vor etwa einem Jahr hat sich ein kurioser 5-Franken-Raub am Luzerner Bahnhof zugetragen. Nun wurde der Täter verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Juli 2023 ergaunerte ein falscher Polizist 5 Franken am Luzerner Bahnhof.
- Der Mann wurde sofort festgenommen und angeklagt.
- Nun wurde der Täter unter anderem zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Juli 2023 erlebte der Bahnhof Luzern ein ungewöhnliches Diebstahl-Szenario. Ein heute 35-jähriger Mann entschloss sich, eine Frau unter Vorspielens falscher polizeilicher Autorität auszunehmen.
Der Mann mimte einen Polizeibeamten und erbeutete so eine Handvoll Münzen, nur um danach prompt festgenommen zu werden. Der Fall, so die «Luzerner Zeitung» unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft, scheint lachhaft, zeichnet aber auch ein tragisches Lebensbild.
Inszenierte Polizeikontrolle führt zur unmittelbaren Festnahme
Am Vorabend hatte der Täter ein Handfunkgerät entwendet. Er wandte sich am nächsten Morgen an eine ahnungslose Passantin und inszenierte eine Polizeikontrolle.
Er forderte Ausweis, Geld und Portemonnaie der Frau. Sie durchschaute die Irreführung, aber verwechselte wohl aus Angst das Funkgerät mit einer möglichen Waffe.
In ihrer Panik übergab sie dem Angreifer Handy und Portemonnaie. Der Täter fand darin Münzgeld in der Höhe von fünf bis sieben Franken und behielt es. Das Handy und die Identitätskarte gab er der Frau zurück.
Anschliessend zwang der Betrüger die Frau, mit ihm zu einem nahegelegenen Bancomaten zu gehen und Geld abzuheben. Dort bemerkte das Opfer zwei Sicherheitsleute. Ihre energischen Hilferufe führten zur sofortigen Festnahme des Beschuldigten.
Rechtliche Folgen und tragischer Lebenshintergrund des Täters
Der Angeklagte gestand alle ihm vorgeworfenen Straftaten, darunter Amtsanmassung, Raub und versuchte Erpressung. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von 13 Monaten, einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt, wie die «LZ» schreibt.
Aufgrund tragisch anmutender Lebensumstände, einschliesslich schwerer Gesundheitsprobleme und mangelnder Verbindung zu seinem Heimatland, wurde ein Landesverweis abgelehnt. Der Verurteilte wurde in der Schweiz geboren.
Gemäss der Staatsanwaltschaft könnte die Aktion des 35-Jährigen das Sicherheitsgefühl seines Opfers nachhaltig beeinträchtigt haben. Trotz Vorverurteilungen und einer schweren Drogenabhängigkeit, wird seine Schuldfähigkeit als leichtgradig vermindert eingestuft.