Luzern regelt finanzielle Unterstützung für Schutz von Minderheiten
Luzern setzt neue Regeln zur finanziellen Unterstützung von Sicherheitsmassnahmen für Minderheiten fest.

Der Kanton Luzern hat Regeln für die finanzielle Unterstützung von Sicherheitsmassnahmen für Minderheiten festgelegt. Hintergrund sind die jüngsten Zunahmen antisemitischer Vorfälle, wie der Kanton am Montag mitteilte.
Minderheiten wurden in der Schweiz wiederholt Ziel gewaltsamer Angriffe, teilte die Staatskanzlei mit. Jüdische Gemeinschaften und andere Minderheiten baten daher den Bund und den Kanton Luzern um mehr Schutz und finanzielle Unterstützung für Sicherheitsmassnahmen.
Der Kanton Luzern will die finanzielle Unterstützung dann leisten, wenn der Bund bereits einen Beitrag gesprochen hat und eine Sicherheitsberatung der Luzerner Polizei in Anspruch genommen worden sei, hiess es im Communiqué.
Finanzierungsschema: Wer trägt welche Kosten?
Der Kanton Luzern übernimmt 25 bis 40 Prozent der Kosten, den Rest tragen Bund und die jeweilige Organisation. Bisher hat der Kanton Luzern zwei Beiträge geleistet.
Einen aus dem Lotteriefonds für die Sicherheit der Synagoge und einen aus dem Polizeibudget für Sicherheitsdienste an jüdischen Feiertagen. Der Kanton Luzern rechnet mit jährlichen Beiträgen von maximal 50'000 Franken.
Die Vernehmlassung läuft bis 6. Juni. Die Verordnung soll am 1. August 2025 in Kraft treten.