Der Hauswart einer Luzerner Firma hat sich wohl einer Vergewaltigung an der Lehrtochter des Unternehmens schuldig gemacht. Er bestreitet die Tat.
kriminalgericht luzern
Ein Hauswart, der die Lehrtochter einer Luzerner Firma vergewaltigt haben soll, wurde vorerst verurteilt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hauswart soll die Lehrtochter in einer Luzerner Firma vergewaltigt haben.
  • Der Mann wurde vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt.
  • Der vermeintliche Täter geht gegen das Urteil in Berufung.
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Der Mann mit bosnischen Wurzeln war in der Luzerner Firma als Reinigungskraft angestellt. Das vermeintliche Opfer, zur Tatzeit 18 Jahre, in einer Lehrstelle. Nach ungewollten Annäherungsversuchen soll es schliesslich zu der Vergewaltigung gekommen sein, wie «Zentralplus» berichtete.

Sexuelle Übergriffe seit dem Winter 2021

Angeblich aus arbeitsbezogenen Gründen habe der Beschuldigte die junge Frau in den Hauswartsraum geführt, fing aber stattdessen an, sie zu berühren und zu küssen, wie dem Schreiben des Kriminalgerichts zu entnehmen ist. Weiter heisst es in der Anklage, die Frau konnte sich losreissen und fliehen.

Um über die vorangegangenen Ereignisse zu sprechen, begaben sich die beiden Personen sechs Tage später erneut in den Raum. Der Mann versuchte sich der Frau erneut zu nähern, sie blieb jedoch distanziert.

Täter bestreitet die Vorwürfe

Laut Anklageschrift schaltete der Mann das Licht aus und verging sich an der damals 18-Jährigen. Auf ihre Abwehrversuche und der Aussage, dass sie einen Freund habe, reagiert der mutmassliche Täter mit Gelächter und erwiderte, auch er sei in einer Beziehung. Dem Schreiben des Gerichts zufolge war das Opfer starr vor Schock und konnte nicht fliehen.

Hast du selbst oder in deinem Umfeld schon einmal eine Vergewaltigung erlebt?

Der heute 33-Jährige bestreitet die Tat und hielt den Sex für einvernehmlich. Er begründete den Vergewaltigungsvorwurf mit seinem anschliessenden Geständnis, verheiratet zu sein, woraufhin die Frau «aggressiv» und «emotional verletzt» reagierte.

Urteilsspruch noch nicht rechtskräftig

Das Luzerner Kriminalgericht erkannte keinen Grund für eine Falschbelastung und verurteilte den Mann wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und Ausweisung aus der Schweiz für acht Jahre.

Hinzu kommen eine 500 Franken Geldbusse und eine Opferentschädigung in Höhe von 12’000 Franken.

Der Hauswart hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, es ist somit noch nicht rechtskräftig.

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