Luzerner Kantonsregierung will Printmedien gefördert sehen
Das Wichtigste in Kürze
- Printmedien sollen laut der Luzerner Kantonsregierung weiter gefördert werden.
- Wie die Förderung aussehen sollen, ist noch unklar.
Die Förderung der Printmedien tut nach Ansicht der Luzerner Kantonsregierung Not. Viele Zeitungen würden ohne Subventionen nicht über die Runden kommen, hält der Regierungsrat in einer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die elektronischen Medien fest.
Wolle man die Medien- und Angebotsvielfalt in der Schweiz erhalten, brauche es im Sinne einer umfassenden Medienpolitik eine Förderung der Printmedien, heisst es in der Vernehmlassungsantwort, die das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement am Donnerstag veröffentlichte.
Zuständigkeit des Bundes
Ob die Förderung über die heutige Posttaxenverbilligung hinausgehen sollte, und welche Modelle in Frage kommen könnten, liege aber in der Zuständigkeit des Bundes, hiess es beim Kanton auf Nachfrage.
Die Unterstützung von Nachrichtenagenturen dagegen sei in einer technologisch und organisatorisch hoch dynamischen Branche wenig zweckdienlich. Damit würden Strukturen und Aufgaben festgeschrieben. Auch einen Übertrag des Mandats für Agenturleistungen an die SRG lehnt der Regierungsrat ab, zumal dies eine marktverzerrende Machtkonzentration bedeuten würde.
Es sei nicht auszuschliessen, dass im aktuellen Umbruch in der Branche der Gedanke an eine breite publizistische Leistungserbringung an Bedeutung verliere. «Der vorgelegte Gesetzesentwurf trägt diesen Entwicklungen nicht Rechnung», schreibt der Regierungsrat.
«Revision würde reichen»
Die vorgesehene Beschränkung der Förderung von Technologien trage nicht zur demokratischen, sozialen und kulturellen Entwicklung bei. Die Förderung sollte sich nach den Zielen, Inhalten und Wirkung der Medienbeiträge richten.
Publizistik sei von lokalem Charakter geprägt. Mit der Zuführung grosser Finanzmittel an marktmächtige Unternehmen, insbesondere an die SRG, würden innovative Medienprojekte auf lokaler Ebene in ihrer Existenz gefährdet und die Monopolposition der SRG zementiert.
Soll jedoch künftig allein die Förderung im Bereich der elektronischen Medien auf Online-Angebote ausgeweitet werden und nicht mehr nur auf Radio und Fernsehen beschränkt sein, sei es übereilt, zum jetzigen Zeitpunkt ein neues Gesetz zu erarbeiten. Eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) würde reichen.