Mann filmt und bedroht Leiterin eines St. Galler Betreibungsamtes
Ein 54-Jähriger erhielt im Kanton St. Gallen eine Geldstrafe und Busse, weil er die Leiterin eines Betreibungsamtes filmte und bedrohte.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat einen 54-jährigen Mann mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 250 Franken bestraft, weil er die Leiterin des Betreibungsamtes einer Rheintaler Gemeinde filmte und ihr dabei drohte. Der Mann war wütend, weil er bei der Arbeitslosenkasse angezeigt wurde.
Der Mann betrat vor knapp einem Jahr das Betreibungsamt und wollte wissen, wer ihn bei der kantonalen Arbeitslosenkasse angezeigt habe. Gleichzeitig stellte er klar, dass er die Konversation von Anfang an mit seinem Mobiltelefon filmen werde. Dies ist einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft zu entnehmen.
Die Leiterin des Betreibungsamtes erklärte, dass sie es war, die ihn angezeigt habe. Und sie sagte dem Mann mehrfach, er solle sofort aufhören, sie zu filmen.
Drohung zur Veröffentlichung
Dieser weigerte sich jedoch. Stattdessen erwähnte der Mann, er werde das Gespräch veröffentlichen, falls die Leiterin des Betreibungsamtes bis am Folgetag die Anzeige bei der Arbeitslosenkasse nicht zurückziehen werde, heisst es im Strafbefehl weiter.
Weiter drohte er ihr «dass sie erhängt werden würde». Die Staatsanwaltschaft sprach den Mann wegen Drohung und unbefugten Aufnehmens von Gesprächen schuldig. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig.