Mann in St. Gallen vor Gericht: Cousin auf Strasse erschossen

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Im Mai 2016 soll ein 61-jähriger Mann seinen Cousin in St. Gallen auf offener Strasse erschossen haben. Der Gerichtsprozess beginnt nächste Woche.

Nächste Woche steht ein 61-jähriger Mann wegen Mordes an seinem Cousin in St. Gallen vor Gericht.
Nächste Woche steht ein 61-jähriger Mann wegen Mordes an seinem Cousin in St. Gallen vor Gericht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nächste Woche wird einem 61-jährigen Mann in St. Gallen der Prozess gemacht.
  • Er ist wegen Mordes an seinem Cousin angeklagt.
  • Auf offener Strasse soll er ihn erschossen haben.

Nächste Woche steht ein 61-jähriger Kosovare in St. Gallen vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im Mai 2016 in der St. Galler Innenstadt seinen Cousin vor dessen Haustüre erschossen zu haben. Die Anklage lautet auf Mord.

Der mutmassliche Täter wurde am 9. Juni 2016 in Sirnach TG verhaftet und sitzt seither – nach einiger Zeit in Untersuchungshaft – im vorzeitigen Strafvollzug.

Er steht im Verdacht, am 12. Mai 2016 an der Webergasse in St. Gallen einen Landsmann mit einer Pistole erschossen zu haben. Der Beschuldigte glaubte, dass sein Cousin ein Verhältnis mit seiner verstorbenen Ehefrau gehabt hatte.

Das 42-jährige Opfer wollte sich kurz vor 5 Uhr zu Fuss auf den Weg zur Arbeit machen. Als der Mann aus der Wohnungstüre trat, erwartete ihn der Beschuldigte mit einer Waffe in der Hand. Aus einer Distanz von 10 bis 20 Zentimetern soll der 61-Jährige auf den Kopf seines Cousins gezielt und abgedrückt haben.

Aus nächster Nähe erschossen

Wegen einer Ladehemmung löste sich aber kein Schuss aus der Pistole. Daraufhin ging der Täter zwei Schritte zurück und lud seine Waffe erneut durch.

Erneut ging der Mann auf seinen Cousin zu und drückte aus nächster Nähe ein zweites Mal ab. Dieses Mal löste sich der Schuss und das Projektil drang in den Kopf des Opfers ein. Der Mann sackte zu Boden und starb.

Der Beschuldigte muss sich am 3. Juli vor dem Kreisgericht St. Gallen wegen Mordes sowie wegen mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz verantworten.

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