Zürich: Massnahmen gegen Vogelgrippe von Bund angeordnet
Bei Lachmöwen in den Kantonen Zürich und St. Gallen ist es zu Ausbrüchen der Vogelgrippe gekommen. Darum ordnet der Bund lokale Massnahmen an.
Das Wichtigste in Kürze
- Lokale Massnahmen gegen die Vogelgrippe in Zürich und St. Gallen von Bund angeordnet.
- Es kam in den Kantonen zu Ausbrüchen bei Lachmöwen.
- Der Bund hatte Anfang Mai schweizweite Massnahmen noch aufgehoben.
Die betroffenen Kantone müssen deshalb bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln bei Bedarf örtlich begrenze Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erliess eine entsprechende Verfügung, wie die Bundesverwaltung am Donnerstag mitteilte.
Ab Samstag und vorerst bis Ende Juli dieses Jahres gilt sie.
Die kantonalen Veterinärämter müssen das Risiko einer Ausbreitung des Virus beurteilen, wie die Anordnung besagt. Dabei orientiert sie sich am Verhalten der betroffenen Wildvögel. Sowie an deren Nähe zu anderen Nistplätzen und zu Geflügelhaltungen in der betroffenen Umgebung.
Risiko von Ausbreitung der Vogelgrippe gering
Derzeit schätzt das BLV das Risiko als gering ein, dass sich die Seuche ausbreitet. Dies, da Lachmöwen derzeit brüten und deshalb ortsgebunden sind. Trotzdem sei es nicht ausgeschlossen, dass die Vogelgrippe auf Hausgeflügel übergreife, heisst es in der Mitteilung.
Er eröffne ab Samstag bei Rapperswil-Jona SG ein Kontrollgebiet im Umkreis von einem Kilometer eine Fundstelle von toten Möwen. Das teilte der Kanton St. Gallen am Donnerstag mit. In dieser Zone herrscht prinzipiell eine Stallpflicht für Geflügel. Betroffen sind sechs Betriebe.
In der ganzen Schweiz müssen laut BLV Geflügelhalter weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Zu den Symptomen gehören zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme.
Hausgeflügel muss nächstes Jahr wohl geschützt werden
Alle Geflügelhalter – gewerbliche wie private – müssen ihre Tiere zudem bei den zuständigen kantonalen Ämtern registrieren. Das BLV wird im Sommer über allfällige weitere Massnahmen entscheiden. Denn ab Mitte Sommer bewegen sich die Wildvögel aus ihren Nistgebieten. Dies könne das Seuchengeschehen erneut verändern.
Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass das Hausgeflügel auch im nächsten Winter schweizweit vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden müsse. Das schreibt der Bund.
Anfang Mai hatte der Bund alle Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe aufgehoben. Zuvor waren während mehrerer Wochen keine Fälle mehr registriert worden.
Anfang Mai wurde dann bekannt, dass das Virus auf österreichischem Gebiet im Vorarlberger Rheindelta nachgewiesen wurde. Vor allem Lachmöwen starben. Nun also sind auch in der Schweiz lebende Lachmöwen betroffen.