Medien dürfen Prozess gegen Ueli Maurers Sohn mitverfolgen
Beim Gerichtsprozess gegen einen Sohn von Bundesrat Ueli Maurer vor dem Bezirksgericht in Hinwil ZH dürfen die Medienvertreter dabei sein. Dies entschied das Bundesgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Medienvertreter dürfen beim Prozess gegen Ueli Maurers Sohn dabei sein.
- Um den Medien-Ausschluss durchzusetzen, ging der Sohn des SVP-Bundesrats bis vor Bundesgericht.
Medienvertreter dürfen den Prozess gegen einen Sohn von Bundesrat Ueli Maurer vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH mitverfolgen. Dies hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden. Maurers Sohn muss sich wegen eines Autounfalls unter Alkoholeinfluss vor Gericht verantworten und wollte Journalisten vom Prozess ausschliessen.
Um den Ausschluss durchzusetzen, ging der Sohn des Zürcher SVP-Bundesrats Ueli Maurer bis vor Bundesgericht. Er wollte erreichen, dass die Medien erst nach Ende der Verhandlung und nur rudimentär informiert werden. Insbesondere sollten weder Angaben über konkrete Straftatbestände noch über das Strafmass gemacht werden.
Das Bundesgericht hat dieser Forderung nun aber eine Absage erteilt und die Beschwerde abgewiesen. In seinem Urteil, über das zuerst die «SonntagsZeitung» berichtet hat und das auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, geht hervor, dass das Bezirksgericht Hinwil ZH folgende Sachverhalte respektive Anklagepunkte zu beurteilen hat: Autounfall unter Alkoholeinfluss, Vermögensdelikte sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Maurers Sohn ist geständig.
Die Justiz kontrollieren
Das Bundesgericht begründet sein Urteil damit, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehe, dass akkreditierte Gerichtsberichterstatter über den Inhalt des Strafverfahrens gegen den Sohn eines Bundesrats berichten. Dies erlaube es auch, die konkreten Straftatbestände und das Strafmass zu benennen – nur so könne eine wirksame Justizkontrolle durch die Öffentlichkeit erreicht werden.
Der Angeschuldigte hingegen hatte argumentiert, dass Medien bei anderen Straftätern anonymisiert berichten würden. Er stehe nur im Fokus der Presse, weil sein Vater Bundesrat sei. Nur durch den Ausschluss von Journalisten könnten seine Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.