Meggen LU: Reiche verhindern Bau von Asylunterkünften
Aufgrund der ausgerufenen Notlage müssen Luzerner Gemeinden eine bestimmte Anzahl Asylsuchende aufnehmen. Reiche Anwohner stellen sich quer.
Das Wichtigste in Kürze
- Eigentlich sollen in Meggen LU Wohncontainer rund 100 Asylsuchenden Obdach gewähren.
- Wegen Einsprachen von reichen Anwohnern wurde der Bau dieser Unterkünfte gestoppt.
- Wie es weitergeht, wird sich erst in einigen Wochen zeigen.
Vergangenes Jahr plante die Luzerner Gemeinde Meggen, Unterkünfte für über hundert asylsuchende Personen bereitzustellen. Grund: Mitte 2022 wurden Gemeinden im Kanton Luzern verpflichtet, Unterkünfte für eine definierte Anzahl von Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss aufgrund der ausgerufenen Notlage Ersatzabgaben zahlen.
Ein Grossteil der rund 7000 Einwohner steht hinter dem Vorhaben, diese Unterkünfte in Form von Wohncontainern bereitzustellen. Doch einer kleinen Gruppe sind diese ein Dorn im Auge. So gingen beim Gemeinderat – Stand Ende 2022 – 20 Einsprachen ein, welche der Gemeinderat jedoch allesamt ablehnte.
Dennoch war die Baubewilligung zunächst nicht rechtskräftig, da die Einsprachen noch weitergezogen werden konnten. Das ist inzwischen geschehen: Mehrere Einsprachen sind vor dem Bundesgericht bis heute hängig. Erst in zwei bis fünf Wochen ist mit einem endgültigen Entscheid zu rechnen, berichtet «SRF Schweiz Aktuell». Bis dahin steht die Baustelle der fast fertiggestellten Containersiedlung still.
Gemeinderat Oliver Class sagt: «Eigentlich hätten die Container per 1. Dezember freigegeben werden sollen.» Das wäre aufgrund der aktuellen Notlage auch absolut notwendig. Doch die Einsprachen machen dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung.
Reiche Anwohner gegen Wohncontainer
Wie konnte es so weit kommen? Meggen gilt als besonders steuergünstig. Und: «Das Recht, vors Bundesgericht zu gehen, hat jeder», so Class.
Der Gemeinderat mutmasst: «Vielleicht gibt es in Meggen etwas mehr Finanzkraft, da kann man sich auch mal einen Anwalt leisten.» So würden wohl auch mehr Einsprachen weitergezogen.
Ein Sprecher der Interessensgemeinschaft, die sich gegen die Wohncontainer stellt, verteidigt die Einsprachen schriftlich. So stelle das Projekt «einen massiven baulichen Eingriff in einen kleinen, unbebauten Quartierpark dar». Nicht zonenkonform sei das Projekt, denn es solle in einer Zone liegen, in der keine Wohnnutzungen zulässig sind.
Class sieht dies anders: «Laut Kantonsgericht ist dies zonenkonform», es handle sich jedoch tatsächlich um eine spezielle Situation. «Das ist eine öffentliche Zone, da können jegliche Bauprojekte gestartet werden.»
Dass im Baureglement nicht explizit von «Asylunterkünften» die Rede ist, habe einen einfachen Grund: «Niemand sieht bei der Erstellung von Baureglementen solche Notlagen voraus.»
Viele Anwohner im Dorf haben kein Verständnis für die Einsprachen vereinzelter Personen.