Mehrfahrtenkarten im ÖV nur noch ein Jahr gültig
Ab dem 12. Dezember gelten Mehrfahrtenkarten für den öffentlichen Verkehr nur noch ein Jahr. Der Preisüberwacher kritisiert diesen Entscheid.
Das Wichtigste in Kürze
- Bisher hatten Mehrfahrtenkarten für den öffentlichen Verkehr eine Gültigkeit von drei Jahren.
- Ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember sind diese jedoch nur noch ein Jahr gültig.
- Der Preisüberwacher fordert diesbezüglich mehr Kulanz von den Transportunternehmen.
Am 12. Dezember kommt der neue ÖV-Fahrplan zum Einsatz. Doch nicht nur Fahrzeiten werden angepasst, sondern auch die Gültigkeitsdauer von Mehrfahrtenkarten: Diese sind künftig nur noch ein Jahr statt drei Jahre gültig.
Die Branchenorganisation Alliance Swisspass bezeichnete diese Anpassung in einer Medienmitteilung als «Harmonisierung». Die Gültigkeitsdauer sei anderen Billetten zum Entwerten angepasst worden. Diese waren bereits bisher nur ein Jahr gültig.
«Wir haben uns für die kürzere Gültigkeit entschieden, weil wir rascher und flexibler auf Kundenbedürfnisse reagieren möchten», erklärt Alliance-Swisspass-Mediensprecher Thomas Ammann gegenüber «SRF» diesen Schritt. Er verweist dabei darauf, dass immer mehr Menschen Billette digital kaufen würden.
Mehrfahrtenkarten seien für Vielnutzer gedacht
Dieses Sortiment lasse sich schnell veränderten Kundenbedürfnissen anpassen. Wolle man aber ein drei Jahre gültiges Produkt anpassen, dauere dies entsprechend lange, bis es so weit sei. Die Mehrfahrtenkarte sei zudem für Vielnutzer gedacht: «Es ist nicht das Ziel, dass man eine Karte kauft und nachher sechs Fahrten in drei Jahren macht.»
Das stösst bei Preisüberwacher Stefan Meierhans auf Kritik. Er sei bei der Alliance Swisspass vorstellig geworden, auch wenn er keine rechtliche Handhabe gegen die verkürzte Gültigkeit von Mehrfahrtenkarten habe. «Der öffentliche Verkehr ist für die Kundschaft da und nicht die Kundschaft für den öffentlichen Verkehr», sagt Meierhans dem «SRF».
Preisüberwacher fordert Kulanz bei Rückerstattung
Er fordert von den Transportunternehmen, dass diese bei Mehrfahrtenkarten auf Kundenbedürfnisse eingehen und Kulanz walten lassen. Gerade, wenn es um Erstattungen gehe. Bei der Erstattung von nicht benutzten Fahrten einer abgelaufenen Mehrfahrtenkarte verrechnen die Transportfirmen nämlich einen Selbstbehalt von zehn Franken. Bei zwei übriggebliebenen Fahrten im Wert von fünf Franken gibt es also keine Rückerstattung mehr.
Meierhans spricht Klartext: «Meine Erwartung ist, dass ein Jahr nach Ablauf kein Selbstbehalt verrechnet, sondern der volle Betrag erstattet wird.» Zudem glaubt er, dass der digitale Verkaufskanal zu Kosteneinsparungen führe. Denn die Transportunternehmen bräuchten weniger Schalter und Ticketautomaten. Und von solchen Kosteneinsparungen sollten laut dem Preisüberwacher die Kunden profitieren.