Mehrheit der Kantone verkürzt Quarantänedauer auf sieben Tage
Das Wichtigste in Kürze
- Viele Kantone haben die Quarantänedauer von zehn auf sieben Tage verkürzt.
- Dies, auf Empfehlung des BAG an Silvester.
- Einige Kantone warten aber weiterhin auf die Anpassung der Regeln auf nationaler Ebene.
Die Mehrheit der Schweizer Kantone verkürzt die Quarantänedauer für Personen, die mit einer infizierten Person Kontakt hatten, auf sieben Tage. Am Montag haben sich auch die Zentralschweizer Kantone und der Kanton Neuenburg dazu entschieden.
Die Dauer der Quarantäne für Personen, die mit einer infizierten Person Kontakt hatten, sollte verkürzt werden. Dies schlug das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am letzten Tag des Jahres den Kantonen vor.
Mit der Verkürzung sollten die Auswirkungen der Quarantäne-Massnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft in vielen Bereichen sollten so gewährleistet und Personalengpässen verhindert werden.
Mehrere Kantone reagierten sofort
Einige Kantone reagierten umgehend: Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura verkürzten die Dauer der Quarantäne entsprechend. Im Kanton Tessin und in Genf gilt die Anpassung bereits seit Samstag. In der Waadt, in Basel-Stadt, im Wallis und im Jura trat das neue Regime ab (heutigem) Montag in Kraft.
Die Kantone Freiburg und Zürich beschlossen in den vergangenen Tagen ebenfalls, diese Anpassung ab Montag einzuführen.
Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern würden ebenfalls ab sofort den entsprechenden BAG-Empfehlungen folgen. Auch der Kanton Neuenburg verkürzte die Quarantänedauer. Das teilten die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und Direktorenkonferenz am Montag mit.
Noch kein entsprechender Entscheid ist im Kanton Aargau gefallen, wie es auf Anfrage hiess. Auch im Kanton Bern steht noch eine offizielle Bestätigung der Verkürzung der Quarantänezeit aus.
Laut Kantonsärztin fehlen medizinisch-wissenschaftliche Daten
Solothurn werde vorerst keine Änderungen der Quarantäneregeln vornehmen. Das erklärte die Solothurner Kantonsärztin Yvonne Hummel am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Isolations- und Quarantäneregeln würden auf nationaler Ebene detailliert geregelt. Eine Änderung der Isolations- und Quarantäneregeln müsse deshalb auch auf nationaler Ebene durch den Bundesrat angepasst werden, so Hummel.
«Für die vom BAG vorgeschlagenen Quarantäneregeln (u.a. Verkürzung der Quarantänedauer, bzw. Einschränkung der Kontaktpersonen auf Familienmitglieder) fehlen medizinisch-wissenschaftliche Daten, um dieses Vorgehen aktuell vertreten zu können», sagte die Solothurner Kantonsärztin weiter.
Es bestünden bisher keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten, die eine verkürzte Ansteckungsfähigkeit von infizierten oder potenziell infizierten Personen dokumentierten. Bei Einführung von verkürzten Quarantäneregeln bestehe ein hohes Risiko, dass sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtere, erklärte Hummel.