Michael Lauber (53) sagt im Prozess gegen Russland-Spezialisten aus
Bundesanwalt Michael Lauber (53) muss im Prozess gegen einen Ex-Russland-Spezialisten aussagen. Die russischen Behörden sollen ihm eine Bärenjagd bezahlt haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Michael Lauber und Patrick Lamon müssen gegen einen Ex-Russland-Spezialisten aussagen.
- Russische Behörden sollen ihm Hotelkosten und eine einwöchige Bärenjagd bezahlt haben.
Im Prozess gegen den ehemaligen Russland-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei muss heute Freitag Bundesanwalt Michael Lauber als Zeuge aussagen. Dem Spezialisten wird mehrfache Vorteilsnahme vorgeworfen.
Die russischen Behörden sollen dem ehemaligen Angestellten der Bundeskriminalpolizei, Hotelkosten und eine einwöchige Bärenjagd auf Kamtschatka bezahlt haben. Er arbeitete eng mit der Bundesanwaltschaft (BA) zusammen.
So lautet der Vorwurf der Bundesanwaltschaft an ihren ehemaligen Arbeitskollegen.
Amtsanmassung, Amtsmissbrauchs und Bestechung
Ursprünglich waren dem 59-jährigen Angeklagten weitere Delikte vorgeworfen worden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte im Februar 2017 auch Strafanzeige wegen Amtsanmassung, Amtsmissbrauchs und Bestechung eingereicht. Diesbezüglich wurde die Strafuntersuchung jedoch eingestellt.
Weil der Russland-Kenner den Strafbefehl anfocht, muss sich das Bundesstrafgericht in Bellinzona mit dem Fall befassen. Ursprünglich war der Prozess auf den 4. Juni angesetzt. Wie am Mittwoch vom Bundesstrafgericht bekannt gegeben wurde, finden heute Freitag die Zeugenbefragungen statt.
Dominic Nellen, der Verteidiger des Angeklagten, hatte die Befragung von Lauber während der Strafuntersuchung mehrmals beantragt. Dies sagte wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Anträge seien jeweils abgelehnt worden. Auch der Befragung weiterer Personen wurde nicht zugestimmt.
Michael Lauber auf Russlandreisen
Der Angeklagte begleitete Michael Lauber auf mehreren Russlandreisen. Die Jagdwochenenden sollen gemäss Nellen im Wissen und auf Anordnung der BA stattgefunden haben.
Obwohl der Angeklagte als Berater und Spezialist für die BA arbeitete, wurde die Strafuntersuchung von der BA durchgeführt. Nellen hatte mehrmals die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts beantragt, allerdings ohne Erfolg.
Die BA verurteilte den Ermittler in ihrem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 190 Franken. Zudem wird eine Busse von 2500 Franken fällig.
Der überwiegende Teil des Strafverfahrens wurde eingestellt. Deshalb, auferlegte die BA dem Russland-Spezialisten lediglich 1100 Franken der 5500 Franken Verfahrenskosten. (Fall SK.2019.25)