Mieten in der Schweiz könnten schon heute markant steigen
Die Mieten in der Schweiz dürften angesichts des Wohnungsmangels nochmals um bis zu drei Prozent steigen. Eine Erhöhung könnte bereits heute Mittwoch erfolgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch in diesem Jahr dürften die Mieten in der Schweiz weiter steigen.
- Eine Erhöhung des Referenzzinssatz könnte schon heute Mittwoch vorgenommen werden.
- Sollte der Zinssatz auf 1,5% erhöht werden, können die Mieten um 3% angehoben werden.
Wer in der Schweiz in einer Mietwohnung lebt, wird bald mehr für diese Räume bezahlen müssen. Angesichts des Wohnungsmangels dürften die Mieten in diesem Jahr markant steigen. Heute Mittwoch informiert das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) über die Entwicklung des mietrechtlich massgebenden Referenzzinssatzes. Falls dieser steigt, dürfen Vermieter die Miete erhöhen. Weitere mögliche Daten für den Kostenschub sind Anfang Juni oder dann spätestens Anfang September.
Der Referenzzinssatz spiegelt die Zinskosten, welche die Vermieterinnen und Vermieter für ihre Hypothekarkredite bezahlen. Es ist der vierteljährliche erhobene, gerundete Zinssatz aller offenen Hauskredite im Land. Wie die «Handelszeitung» berichtet, wird eine Erhöhung von aktuell 1,25 auf 1,5 Prozent erwartet. Laut Gesetz darf die Miete damit um 3 Prozent (!) angehoben werden.
Bei einer Monatsmiete von 2000 Franken wären dies 60 Franken mehr. Zudem dürfen Vermieter auch unabhängig vom Stand des Referenzsatzes etwa inflationsbedingte Kostensteigerungen auf die Miete draufschlagen. Bei einer Inflation von 3 Prozent sei etwa mit Mietzinssteigerungen von bis zu 1,2 Prozent auszugehen. Hinzu kommen steigende Energiekosten, die zu höheren Nebenkosten führen.
Keine automatische Erhöhung – kulante Vermieter
Für Mieterinnen und Mieter bedeutet eine Erhöhung des Referenzzinssatzes aber nicht automatisch eine Erhöhung der Miete. Die Verwaltung darf nämlich nur mehr verlangen, wenn im Vertrag die aktuell geltenden 1,25 Prozent abgebildet sind. Nach Schätzung der Zürcher Kantonalbank ist dies nur bei etwa der Hälfte der Wohnungen der Fall.
Es ist zudem davon auszugehen, dass einige Vermieterinnen und Vermieter freiwillig auf eine Miet-Erhöhung verzichten, da sie ein gutes Verhältnis zur Mieterschaft höher gewichten als die Mehreinnahmen.
Gut zu wissen für Betroffene: Die Miete darf übrigens nicht von heute auf morgen erhöht werden. Wie Fabian Gloor (37), Leiter der Hotline für die Rechtsberatung des Mieterinnen- und Mieterverbands, gegenüber dem «Blick» erklärt, ist eine Mietzinserhöhung erst auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin hin und unter Einhaltung der Kündigungsfrist plus einer zehntägigen Bedenkfrist erlaubt.
Es könnte noch schlimmer kommen...
Der hypothekarische Referenzzinssatz dürfte in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Die ZKB erwartet laut Bericht der «Handelszeitung» insgesamt vier Anpassungen in den nächsten fünf Jahren. Die Mieten könnten somit inklusive des Teuerungszuschlags um bis zu 17 Prozent steigen.
Noch weiter ging die UBS in ihrer Prognose vom Oktober 2022. Sollte sich der Referenzzinssatz in den nächsten Jahren auf einem Niveau von 2,5 Prozent normalisieren, so könnten die Mieten bis 2025 «je nach Inflationsrate» um rund 20 Prozent angehoben werden, urteilten die Experten der Grossbank damals.
Sie stellten aber hinter diese Prognose auch grosse Fragezeichen. Denn bei einer solchen Aufwärtsbewegung dürfte das Konzept des Referenzzinssatzes nach Ansicht der UBS zunehmend hinterfragt werden: «Eine Reformierung bis hin zur Abschaffung des Referenzzinssatzes liegt also in absehbarer Zukunft durchaus im Bereich des Möglichen», so das Verdikt.