Für Wohnungsmieten: Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent
Trotz steigender Zinsen verbleibt der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bei 1,25 Prozent. Seit März 2020 liegt er auf diesem rekordtiefen Wert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Referenzzinssatz bleibt trotz steigender Zinsen für Wohnungen gleich.
- Dieser liegt somit bei 1,25 Prozent.
Trotz steigender Zinsen wird der Referenzzinssatz 2023 für Wohnungsmieten nicht angetastet. Der für die Mietzinsgestaltung geltende Satz bleibt auf einem tiefen Niveau.
Der Referenzzinssatz bleibt laut dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) per Anfang Dezember auf 1,25 Prozent. Seit März 2020 ist er auf diesem Rekordtief.
Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist den Angaben zufolge per Ende September gegenüber Juni auf 1,18 von 1,17 Prozent nur leicht gestiegen.
Referenzzinssatz könnte erstmals erhöht werden
Steigt dieser Wert weiter, dann könnte der Referenzzinssatz erstmals in seiner Geschichte erhöht werden. Laut dem BWO wird es angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittssatz auf über 1,37 Prozent steigt. Die nächste Publikation des Referenzsatzes ist Anfang März 2023 geplant.
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.
Bei seiner Einführung 2008 hatte der Referenzsatz noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert.