Mieter hinterlässt nach Tod Chaos – Vermieterin muss zahlen
Ein Mieter hinterlässt nach seinem Tod eine völlig verdreckte Wohnung. Diese muss totalsaniert werden – auf Kosten der Vermieterin.
Das Wichtigste in Kürze
- Marion Stäheli vermietet Wohnungen von einem Haus in ihrem Besitz.
- Ein verstorbener Mieter hinterliess ihr unerwartet eine vollkommen verwüstete Wohnung.
- Die Totalsanierung muss Stäheli selbst bezahlen, denn die Versicherung des Mannes lief ab.
Marion Stäheli besitzt in Romanshorn TG ein Haus und vermietet die Wohnungen. Das Haus bildet ihre Altersvorsorge und sei «hart erarbeitet», sagt sie gegenüber dem «Tagblatt».
Die Wohnungen bietet Stäheli gerne sozial schwächeren Mietern an. So auch einem IV-Bezüger. Die Vermieterin spricht von einem zugänglichen und freundlichen Mann.
Doch als er im Alter von 64 Jahren verstirbt, bröckelt die Fassade: Stäheli findet die Wohnung in einem völlig verdreckten und verwahrlosten Zustand vor.
Katzenfutter mit Maden, ein verdorbener Fischauflauf und zahlreiche Kakerlaken erwarten sie. In einem Raum befindet sich eine verwahrloste Hanfplantage – der Boden ist mit Chemikalien verunreinigt.
Wohnung wird totalsaniert – auf Kosten der Vermieterin
«Ich musste mehrmals gegen den Würgereiz ankämpfen», sagt Stäheli zum «Tagblatt». Der Gestank sei schlimm gewesen – nach vergorenen Lebensmitteln und Rauch.
Die Wohnung muss totalsaniert werden. Normalerweise würde dies auf Kosten des Mieters, respektiere dessen Haftpflichtversicherung, geschehen.
Doch Stäheli erwartet der nächste Schock: Der Mieter hatte Schulden, seine Haftpflichtversicherung war abgelaufen und wurde nicht erneuert. Stäheli bleibt daher selbst auf den Kosten sitzen.
Haftpflichtversicherung hätte erneuert werden sollen
Hinzu kommt, dass der Mann unwissentlich der Vermieterin einen Beistand hatte. «Ich finde es unsäglich, dass wir nicht informiert wurden, dass er einen Beistand hat.»
Denn: «Hätten wir die offenen Rechnungen zuvor an die Beistandschaft geschickt, wäre immerhin ein Teil davon bezahlt worden.»
Auch, dass trotz Beistand die Haftpflichtversicherung des Mannes abgelaufen war, kann Stäheli nicht verstehen.
Auf Nachfrage bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Arbon erfährt sie: Eine Erneuerung wäre «drei Tage nach dem Tod des Mandanten geplant gewesen».
«Günstiger gewesen, wenn die Wohnung fünf Jahre leer stand»
Rund 30'000 Franken müssen sie und ihr Mann selbst für die Renovation hinblättern. Dazu kommen jede Menge handwerkliche Eigenleistungen.
«Es wäre für uns günstiger gewesen, hätte die Wohnung die letzten fünf Jahre leer gestanden», sagt Stäheli.
«Wir Vermieter werden oft als Schmarotzer hingestellt», sagt Stäheli. Mit diesem Fall sehe man auch einmal die andere Seite.