Mieterverband warnt: Wegen hohen Nebenkosten droht Rausschmiss
Das Wichtigste in Kürze
- Nächstes Jahr werden die Mieten und Nebenkosten aller Wahrscheinlichkeit nach steigen.
- Wer nicht bezahlen kann, könnte innert kurzer Frist aus der Wohnung geworfen werden.
Wohnen wird teurer. Zu diesem Schluss kommt die UBS schon im Oktober. Der hypothekarische Referenzzinssatz wird steigen, so das Credo der Bank. Schuld daran sind die Inflation und die steigenden Zinsen.
Bereits im März dürfte der Referenzzinssatz nach oben geschraubt werden. Bis Ende 2023 könnte er um bis zu sechs Prozent steigen. Heisst, wer heute 2000 Franken Miete bezahlt, könnte nächstes Jahr schon 2120 Franken bezahlen.
Bis 2025 könnten die Mieten – je nach Inflationsrate – um bis zu 20 Prozent steigen. Aus 2000 würden dann 2400 Franken.
Das könnte so manchen Mieter in die Bredouille bringen. «Beim Abschluss eines Mietvertrags gehen Mieterinnen und Mieter oft an ihre Belastungsgrenze», sagt Gemeinderat und Sprecher des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich, Walter Angst, dem «Tagesanzeiger».
Können Sie sich eine Mieterhöhung leisten?
«Wenn die Miete dann um 300 oder 400 Franken steigt, kommen viele in finanzielle Schwierigkeiten.» Einfach wegzuziehen, komme dabei für viele wegen des Arbeitswegs, den sozialen Netzwerken oder den Kindern aber überhaupt nicht infrage.
Bei Nicht-Bezahlung droht der Rausschmiss
Doch nicht nur die Mieten steigen, auch die Nebenkostenabrechnung wird schwerer auf dem Portemonnaie lasten. Hier dürften die gestiegenen Gas- und Ölpreise den Mieterinnen und Mietern Kopfschmerzen bereiten.
«Wenn mit der Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten eine Nachzahlung von 1000 Franken auf dem Tisch liegt, bringt das viele Haushalte in eine Notlage», so Angst zu Nau.ch. Der Mieterinnen- und Mieterverband erwarte in solchen Fällen, dass Vermieter eine Ratenzahlung ermöglichten.
Er rät, sofort zu reagieren, sollte man eine solche Rechnung in der vorgegebenen Frist nicht bezahlen können. Hier droht sonst ein unschönes Szenario: Wenn Nebenkosten oder Mietzinsen nicht fristgerecht bezahlt werden, kann der Vermieter mit der Kündigung drohen.
Wenn innert 30 Tage nicht bezahlt wird, kann man nach 30 weiteren Tagen schon aus der Wohnung fliegen. Angst hält es gar für «möglich», dass nächstes Jahr mehr zahlungsunfähigen Mietern gekündigt wird.
Mietzinserhöhung kann angefochten werden
Angst hat allerdings noch einen anderen Tipp. Er rät, eine Anfechtung der Mietzinserhöhung in Betracht zu ziehen.
Denn: Der Referenzzinssatz ist seit seiner Einführung 2008 stets gesunken. Allerdings haben Vermieter dies oft ihren Mieterinnen und Mietern nicht weitergegeben. Wer genau dies beweisen kann, habe relativ grosse Chancen.
Wichtig dabei: «Wer nicht in den ersten 30 Tagen nach Erhalt der ersten Mietzinserhöhung interveniert, verliert alle Senkungsansprüche», so Angst gegenüber dem «Tagesanzeiger».