Eine Kroatin hat im Aargau mehrere Vermietende um Geld geprellt und falsche Angaben gemacht – etwa auch bei der Sozialhilfe. Nun wird sie des Landes verwiesen.
Mietnomadin
Gemietet, aber nicht gezahlt: Eine Mietnomadin wurde nun vom Gericht verurteilt. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine in der Schweiz lebende Kroatin hat als «Mietnomadin» mehrere Vermietende betrogen.
  • Um knapp 44'000 Franken hat die Frau die Vermietenden geprellt.
  • Auch Sozialleistungen in Höhe von 44'500 Franken hat sie ungerechtfertigt erhalten.
  • Vom Gericht wurde die Frau nun für fünf Jahre des Landes verwiesen.
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Um knapp 44'000 Franken hat eine «Mietnomadin» mehrere Schweizer Vermietende geprellt. Durch falsche Angaben hat sich die Kroatin, in der Schweiz aufgewachsen, mit ihrem Ehemann die Mietverhältnisse erschlichen.

Die ersten Monatsmieten habe sie beglichen, dann die Zahlungen aber eingestellt. Die Vermietenden mussten anschliessend kostspielige Räumungsmassnahmen einleiten.

Betrügereien auf Facebook

Die Frau stand nun vor Gericht in Bremgarten AG. Angeklagt war sie auch wegen falscher Angaben gegenüber der Sozialhilfe sowie wegen Betrugs, berichtet die «Aargauer Zeitung».

So habe die End-Vierzigerin Sozialleistungen in Höhe von 44'500 Franken ungerechtfertigt erhalten. Auf Facebook habe sie laut Staatsanwaltschaft Ware angeboten und verkauft, dann aber nie verschickt.

Sozialleistungen Sozialamt
Die in der Schweiz lebende Kroatin hat auch Zehntausende Franken Sozialhilfe erhalten, obwohl sie kein Anrecht darauf hatte. (Symbolbild) - Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Die Kroatin wurde in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen. Neben einer Busse sowie bedingten Freiheitsstrafe wurde sie für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Falsche Angaben über Beschäftigung und Einkommen

Die Frau hat zwischen Ende 2018 und Ende 2020 bei drei verschiedenen Vermietenden Verträge unterschrieben. Die angemieteten Häuser und Wohnungen befanden sich in Bergdietikon AG und Berikon AG.

Einmal gab die «Mietnomadin» laut der «Aargauer Zeitung» als Referenz eine Telefonnummer an, bei der der Anrufer letztlich bei ihr selbst landete.

Sollte die Justiz härter gegen «Mietnomaden» durchgreifen?

Laut Staatsanwaltschaft machte die Angeklagte bei den Vermietenden auch falsche Angaben über Beschäftigung und Einkommen.

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