Finanzjongleur Dieter Behring hatte gewerbsmässig Anleger betrogen, wodurch ein Schaden von insgesamt 800 Millionen Franken entstand.
Zwischen 1994 und 2004 investierten rund 2000 Menschen in das Behring-Anlagesystem, das dank eines Computerprogramms überdurchschnittliche Renditen bei geringem Risiko versprach.
Zwischen 1994 und 2004 investierten rund 2000 Menschen in das Behring-Anlagesystem, das dank eines Computerprogramms überdurchschnittliche Renditen bei geringem Risiko versprach. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesstrafgerichts hatte Dieter Behring zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Einen Rekurs des Millionenbetrügers gegen das Urteil hat das Bundesgericht abgelehnt.
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Der gefallene Finanzjongleur Dieter Behring hat vor Bundesgericht eine weitere Niederlage erlitten. Die Richter lehnten seinen Rekurs gegen ein Urteil des Bundesstrafgerichts vom September 2016 ab.

Dieses hatte den Basler Financier zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Behring hatte gewerbsmässig Anleger betrogen, wodurch ein Schaden von insgesamt 800 Millionen Franken entstand.

Erhebliche Geldbeträge auf Offshore-Konten

Der Millionenbetrüger stützte seine Argumentation auf Enthüllungen durch die Panama Papers und Paradise Papers. Diese Unterlagen deuteten darauf hin, dass ein ehemaliger Mitangeklagter und die Witwe eines ehemaligen Mitangeklagten erhebliche Geldbeträge auf Offshore-Konten halten würden. Nach Ansicht von Behring bedürfen diese Tatsachen weiterer Untersuchungen, insbesondere über die Herkunft und die Bewegungen dieser Gelder.

Diese Fonds werden laut Behring weiterhin nach den Vorgaben des von ihm konzipierten Anlagesystems verwaltet. Die äusserst erfolgreichen Ergebnisse dieser Konten rechtfertigten eine Überprüfung des Urteils von 2016.

Wenig überzeugende Elemente

In dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass die Herkunft der auf den Offshore-Konten eingezahlten Gelder nicht gesichert ist. Unter diesen Umständen sei das von Behring behauptete Verhältnis der Gelder zu dessen Anlagesystem rein spekulativ.

Die Richter erinnerten daran, dass das Bundesstrafgericht in seinen Urteilen vom September 2016 (zu strafrechtlichen Aspekten) und März 2017 (zu zivilrechtlichen Aspekten) festgestellt hatte, dass der Beschwerdeführer der Verwalter des «Systems Behring» ist.

Freispruch unwahrscheinlich

Nach Ansicht des Bundesgerichts stellen die von Behring vorgelegten Argumente die vom Gericht Bellinzona gesammelten Beweise nicht in Frage. Ein milderes Urteil oder gar ein Freispruch sei unwahrscheinlich. Es lehnte deshalb den Antrag auf eine Überprüfung des Falls ab. Bereits im August 2018 hatte das Bundesgericht eine Beschwerde von Behring gegen die Urteile des Bundesstrafgerichts abgewiesen.

Zwischen 1994 und 2004 investierten rund 2000 Menschen in das Behring-Anlagesystem, das dank eines Computerprogramms überdurchschnittliche Renditen bei geringem Risiko versprach. 800 Millionen Franken gingen verloren. Dieter Behring wurde wegen seiner Taten zwischen 2001 und 2004 verurteilt, die Taten in den Vorjahren waren rechtlich verjährt.

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