Mobilfunk

Mobilfunk-Notrufe neu mit genauerer Standortangabe

Keystone-SDA
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Biel/Bienne,

Bei Notrufen werden künftig auf wenige Meter genaue Standortdaten übermittelt. Eigentlich wollte man die Änderung schon früher umsetzen.

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Ein Krankenwagen mit Blaulicht. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Freitag müssen Mobilfunkgeräte genaue Standortangaben bei Notrufen übermitteln.
  • Die Änderung hätte eigentlich bereits Anfangs Jahr umgesetzt werden sollen.
  • Damals waren aber keine Standards oder geeignete Lösungen in der Schweiz vorhanden.

Mobilfunkgeräte müssen bei Notrufen seit Freitag genauere Standortangaben als bisher übermitteln. Das gilt auch bei vom Fahrzeug getätigten Notrufen bei Autounfällen. Dadurch können die Blaulicht-Organisationen ihre Einsätze rascher und effizienter organisieren

Ein Grossteil der aktuell verkauften Smartphones verfügt über eine Satelliten- und WLAN-gestützte Ortungsfunktion, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilte. Die damit ermittelten Standortinformationen müssen nun neu beim Absetzen eines Notrufs automatisch der zuständigen Notrufzentrale übermittelt werden.

So lassen sich die Notrufe auf wenige Meter genau lokalisieren. Die Notrufzentralen müssen über ein Endgerät verfügen, welches die Ortungsfunktion unterstützt.

Bis Ende Jahr müssen alle Notrufzentralen angepasst werden

Moderne Fahrzeuge sind dafür ausgerüstet, bei Unfällen automatisch oder manuell über eine SOS-Taste einen Notruf an die Nummer 112 auszulösen. Neu müssen die vom Bordsystem ermittelten Unfalldaten den Notrufzentralen zur Verfügung stehen. Dazu zählen gemäss Bakom etwa Fahrzeugtyp, Antriebsart oder Fahrtrichtung.

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Ein Angestellter der Notrufzentrale des Kanton Bern. (Symbolbild) - Keystone

Die Neuerungen gehen auf eine Änderung des Fernmeldegesetzes und der damit verbundenen Fernmeldeverordnung zurück. Ursprünglich hatte sie der Bundesrat auf Anfang Jahr in Kraft setzen wollen. Bei der technischen Umsetzung zeigte sich aber, dass auf dem Markt teilweise keine standardisierten und für die Schweiz geeigneten Lösungen vorhanden waren.

Deshalb verzögerte sich die Inkraftsetzung bis am 1. Juli. Notrufzentralen, welche die vorgeschriebenen Informationen noch nicht empfangen können, müssen ihre Systeme bis Ende 2022 angepasst haben.

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