Moutier: Hängige Beschwerden blockieren Kantonswechsel

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Moutier,

Moutier hat vor einem Jahr entschieden, vom Kanton Bern zum Kanton Jura zu wechseln. Doch Abstimmungsbeschwerden erschweren das Prozedere.

Der alte Konflikt sorgt für Unruhe.
Der alte Konflikt sorgt für Unruhe. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor mehr als einem Jahr entscheid sich Moutier für den Kanton Jura.
  • Der Wechsel wird aber durch Abstimmungsbeschwerden blockiert.

Fast genau ein Jahr ist es her, dass sich die Bevölkerung von Moutier für einen Wechsel des Städtchens vom Kanton Bern zum Kanton Jura entschied. Seit dem historischen Entscheid hat sich allerdings wenig getan, denn der Kantonswechsel ist durch Abstimmungsbeschwerden blockiert.

Ein hauchdünnes Mehr von 137 Stimmen verhalf an jenem 18. Mai 2017 den Befürwortern eines Kantonswechsels zum Abstimmungssieg. Ausgelassen feierten tausende pro Jurassier ihren Abstimmungssieg bis tief in die Nacht.

Vergiftete Stimmung

Doch die Euphorie verflog schon bald. Schon vor und erst recht nach dem Urnengang hagelte es Beschwerden. Eine stellt beispielsweise die Rechtmässigkeit der brieflichen Abstimmung in Frage, eine andere zweifelt die Liste der Stimmberechtigten an. Die definitive Liste mit allen Stimmberechtigten erhielten die Abstimmungsbeobachter des Bundes erst am Tag vor dem Urnengang.

Nach dem Urnengang zogen die Beobachter eine positive Bilanz. Weniger als zehn zweifelhafte Fälle seien registriert worden, die das Resultat nicht in Frage stellten, sagte damals Jean-Christophe Geiser vom Bundesamt für Justiz.

Insgesamt sieben Rekurse sind noch hängig, über die das Regierungsstatthalteramt Berner Jura in einem einzigen zusammenfassenden Entscheid befinden will.

Die pro Jurassier können jubeln.
Die pro Jurassier können jubeln. - Keystone

Es droht der Gang bis vor Bundesgericht

Das könnte noch etwas dauern. Statthalterin Stéphanie Niederhauser lässt sich nicht in die Karten blicken: «Es ist sehr schwierig zu sagen, wann der Beschwerdeentscheid vorliegen wird – kaum aber vor September.»

Doch damit ist der Fall aber kaum abgeschlossen. Der erstinstanzliche Entscheid der Statthalterin kann durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht gezogen werden. Sowohl auf pro bernischer wie auf autonomistischer Seite wurde der Gang vors höchste Gericht bereits angekündigt, sollte man unterliegen.

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