Musik Hug AG muss 445'000 Franken Busse für Preisabsprache zahlen
Die Musik Hug AG muss eine Busse von 445'000 Franken zahlen. Grund dafür sind Preisabsprachen im Flügel- und Klavierverkauf.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Musik Hug AG muss eine Busse von 445'000 Franken zahlen.
- Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die von der Weko verhängte Sanktion
- Grund für die Busse sind illegale Preisabsprachen im Flügel- und Klavierverkauf.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Musik Hug AG wegen Preisabsprachen im Flügel- und Klavierverkauf zu Recht mit 445'000 Franken gebüsst. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Musik Hug abgewiesen.
Die Musikpunkt Holding AG hat die Gesellschaft Musik Hug in der Zwischenzeit übernommen. Sie beantragte beim Bundesverwaltungsgericht eine Senkung der Sanktion auf null. Die Holding begründete dies mit ihrer finanziellen Situation. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Grundsätzlich sieht das Kartellgesetz vor, dass ein Unternehmen aufgrund einer Sanktion nicht konkurs gehen darf. Auch wird bei Selbstanzeigern auf eine Busse verzichtet. Zwar hat Musik Hug eine Selbstanzeige gemacht.
Der Gesellschaft kam jedoch La Bottega del Pianoforte zuvor, die ebenfalls in den Fall involviert war. Aus diesem Grund könne Musik Hug nicht von der Bonusregelung profitieren, schreibt das Bundesverwaltungsgericht.
Busse für Musik Hug AG finanziell verkraftbar
Wie die Weko geht das Gericht in St. Gallen davon aus, dass die Busse wirtschaftlich tragbar und verhältnismässig sei. Die Weko hatte die Sanktion bereits von ursprünglich 1,3 Millionen auf 445'000 Franken gesenkt.
Die Musik Hug AG habe für den Fall von Rechtsstreitigkeiten rund 500'000 Franken zurückgestellt. Die Finanzanalyse der Weko habe zudem gezeigt, dass ausreichend Kapital vorhanden sei. Nichts an der Busse vermag die Übernahme von Musik Hug durch die Musikpunkt Holding im Jahr 2017 zu ändern.
Aufgedeckt wurde die Preisabsprache aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung des Hochbauamts des Kantons Zürich im April 2012. Geplant war der Kauf von Flügeln und Klavieren für die Zürcher Hochschule der Künste auf dem Toni-Areal.
Post aus Hamburg
Während des Ausschreibungsverfahrens erhielt das Hochbauamt einen Brief von Steinway & Sons aus Hamburg. Darin wurde dem Amt mitgeteilt, dass der Zuschlag nicht an La Bottega vergeben werden dürfe.
Die Firma habe ausserhalb des ihr zugewiesenen Vertragsgebietes Tessin und Teilgebiets südlich des San Bernardino offeriert. Es sei ausschliesslich das Angebot ihres unter anderem für den Kanton Zürich zuständigen Händlers Musik Hug zu berücksichtigen.
Steinway & Sons erklärte dem Hochbauamt in einem späteren Schreiben zwar, dass ihr ursprünglicher Brief als gegenstandslos zu betrachten sei. Aber der Kanton Zürich leitete diese Informationen an die Weko weiter. Dies mit der Frage, ob das Vorgefallene aus kartellrechtlicher Sicht problematisch sein könnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.