Mutmassliche Quäl-Eltern stehen vor Bezirksgericht Horgen

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Region Adliswil,

Vor dem Bezirksgericht in Horgen ZH muss sich heute ein Elternpaar für die mutmasslich jahrelange Qual ihrer Tochter verantworten.

Zürcher Obergericht
Das Obergericht verurteilte den Vermieter letztlich wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. . (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Vor dem Bezirksgericht Horgen müssen sich heute Montag eine 44-jährige Mutter und ein 45-jähriger Vater verantworten, die ihre Tochter über Jahre gequält haben sollen. Gemäss Anklage haben sie das Mädchen unter anderem mit Klebeband gefesselt und im Keller eingesperrt.

Beide Elternteile sind wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Welches Strafmass die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert, will diese erst beim Prozess bekannt geben.

Ab einem Alter von fünf Jahren setzten die beiden Schweizer ein gemäss Anklage «erniedrigendes Erziehungs- und Strafsystem» ein, das bei der Tochter zu einer schweren psychischen Schädigung führte.

Tochter leidet unter posttraumatischer Belastungsstörung

Zwei Mal versuchte die Tochter sich im Laufe ihrer Kindheit und Jugend das Leben zu nehmen. Heute leidet sie, inzwischen volljährig, unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Die Mutter habe jeweils schneller zugeschlagen, der Vater hingegen härter, fasst die Staatsanwaltschaft die «Erziehungsmethoden» zusammen. In der Anklageschrift ist von ausgeschlagenen Milchzähnen die Rede. Der Vater soll zudem auf den Hals des Mädchens gekniet sein und es so fast erwürgt haben.

Die Mutter hielt ihren Ehemann gemäss Anklage nicht vom Prügeln ab. Sie schlug ebenfalls zu, etwa wenn das Mädchen die Hausaufgaben nicht machen wollte. Sie soll auch den Stiel des Wischmobs in den Bauch der Tochter gerammt und sie mit dem Gartenschlauch abgespritzt haben. Dazu kamen «Strafaktionen» wie stundenlanges Stehen.

Von Boden essen, im Keller eingesperrt

Das Mädchen musste gemäss Anklage vom Boden essen, wurde mit Klebeband gefesselt im Keller eingesperrt und während Jahren immer wieder aus der Wohnung ausgeschlossen, so dass es manchmal Tage im Garten, im Keller oder im Auto verbringen musste.

Bei sichtbaren Verletzungen liessen die Eltern ihre Tochter jeweils nicht zur Schule oder sie deckten die blauen Flecken mit Make-up ab. Die Verletzungen waren teilweise aber so gravierend, dass das Mädchen längere Zeit der Schule fernblieb.

Ab welchem Zeitpunkt die Schule und die Behörden intervenierten, geht aus der Anklage nicht hervor. Im August 2021 verhaftete die Polizei die Eltern und steckte sie für einen Monat in Untersuchungshaft. Seit Ende September 2021 sind sie wieder auf freiem Fuss. Das Bezirksgericht Horgen wird das Urteil gegen die beiden am 22. Januar eröffnen.

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Kommentare

User #3227 (nicht angemeldet)

huch, gähn, war was?, gähn, zzzzz

User #3841 (nicht angemeldet)

Seit Ende September 2021 sind die Eltern wieder auf freiem Fuss nach einem Monat Untersuchungshaft. Jetzt ist 2024! Warum dauert das so lange, bis endlich gehandelt und geurteilt wird? Es braucht in der Schweiz ganz dringend niederschwellige Anlaufstellen, wo sich betroffene Kinder und Jugendliche melden können und dann geschützt werden vor ihren unfähigen, überforderten "Erziehern".

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