Nach dem Ju Absturz im vergangenen Sommer dürfen noch Vereinsmitglieder mit den Ju-Air-Oldtimern fliegen. Aviatik-Fans begrüssen den Entscheid.
Ju Absturz
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat entschieden, dass die Ju-Air keine kommerziellen Flüge mehr anbieten darf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat über die Zukunft der Ju-Air entschieden.
  • Das BAZL entzieht der Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge.
  • Aviatik-Fans wollen weiterhin mit der Ju fliegen.
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Fertig, Schluss. Für die Ju-Air gibt es keine kommerziellen Passagierflüge mehr. Das hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL entschieden.

Doch am Boden bleiben die Oldtimer nicht mehr lange. Denn sobald die technischen und betrieblichen Auflagen erfüllt sind, darf die Ju-Air privat fliegen. Vereinsmitglieder können also weiterhin mit den Maschinen fliegen.

Zu recht? Trotz dem Ju Absturz im letzten August und den noch nicht behobenen Sicherheitsmängeln? Fans und Experten sagen klar: Ja.

Peter Brotschi
Peter Brotschi ist seit vielen Jahren Aviatikjournalist und hat auch schon mehrere Bücher über Aviatik geschrieben. - Twitter / @PeterBrotschi

So stellt Aviatikjournalist und -autor Peter Brotschi klar: «Persönlich würde ich mit der Tante Ju auch wieder fliegen.»

Ju-Flüge weiterhin beliebt

Brotschi erklärt, es sei einfach eine juristische Unterscheidung der Art der Flüge.

Er ist überzeugt: «Zusammen mit den vom BAZL gemachten Auflagen ist dies zu verantworten.»

Der Bund habe dies sicherlich sorgfältig geprüft. Dass Aviatik-Fans nach dem Absturz zurückhaltender seien, glaubt er nicht. «Die Flüge mit der Ju-52 dürften weiterhin gut gebucht sein.»

Auch Stefan Eiselin, Chefredaktor des Magazins «aerotelegraph», findet den Entscheid des BAZL richtig. Denn die Untersuchung der abgestürzten Maschine habe erhebliche Mängel zum Vorschein gebracht.

Stefan Eiselin
Stefan Eiselin ist Chefredaktor der Zeitschrift «aeroTELEGRAPH» und erklärt, nach dem Ju Absturz sei vieles zum Vorschein gekommen. - aeroTELEGRAPH

«Ganz offensichtlich hat da die Wartung bei Ju-Air nicht gearbeitet, wie sie müsste und man von kommerzielleren Fluggesellschaften kennt.»

Mitglieder müssen nach Ju Absturz über Risiken informieren

Weiter erklärt Eiselin, dass nun nicht einfach jedes Vereinsmitglied frei Flüge organisieren könne.

«Ein Vereinsmitglied muss – so will es das BAZL– über die Risiken eines Fluges mit einem historischen Flugzeug aufklären.»

Denn die Risiken seien unbestritten höher als bei einem grossen Verkehrsflugzeug mit modernster Technologie. Das ist nicht erst nach dem Ju Absturz klar.

Zudem sei sichergestellt worden, dass man nicht einfach schnell am Tag des Fluges Mitglied werden darf. Für einen Flug müsse man schon mindestens 30 Tage dabei sein.

Ju-Air: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt entschied am Dienstag, dass Fluggesellschaft Ju-Air ab sofort keine kommerziellen Flüge mehr durchführen darf. Der Sprecher der Gesellschaft, Christian Gartmann, nimmt Stellung. - Nau
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