Nach Vergewaltigungs-Urteil: Solidaritäts-Demo in Basel geplant
Ein Vergewaltiger erhielt vom Appellationsgericht in Basel-Stadt ein vermindertes Urteil. Nun ist eine Demonstration gegen den Entscheid geplant.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Wochenende sorgte ein Urteil des Appellationsgerichts Basel für grosse Diskussionen.
- Es reduziert die Strafe für einen Vergewaltiger, weil die Frau «Signale» ausgesendet habe.
- Nun ist für kommenden Sonntag eine Demonstration vor dem Gericht geplant.
Das Appelationsgericht Basel reduzierte am Wochenende das erstinstanzliche Strafmass für einen 33-jährigen Portugiesen, der im Winter 2020 an der Elsässerstrasse eine Frau vergewaltigt hatte.
Das Gericht beurteilt das Verschulden des Mannes nicht gleich wie die Vorinstanz: Das Strafmass sei zu hoch, weil die Übergriffe «relativ kurz» gewesen seien und die Frau keine physischen Verletzungen davongetragen habe.
Das Vergehen werde ausserdem dadurch relativiert, dass die Frau «Signale ausgesendet» habe.
Feministinnen aus der Schweiz rufen nun am Sonntag zu einer Demonstration auf. Hier soll die Solidarität mit dem Opfer des Übergriffes gezeigt werden. Um 14 Uhr soll die friedliche Demo vor dem Appellationsgericht in Basel stattfinden.
Der «Feministische Streik Basel» bat in seinem Facebookpost ausdrücklich, Gewalt und Vandalismus «zu Hause zu lassen». Die Kundgebung sei offen für alle Geschlechter, «toxische Männlichkeit» habe aber keinen Platz.
Urteil stösst auf Unverständnis
Die Frau habe mit ihrem Verhalten im Club «mit dem Feuer gespielt», argumentierte die Gerichtspräsidentin beim reduzierten Strafmass. Dies, in dem sie auf der Toilette mit einem anderen Mann herumgeknutscht habe.
Diese Urteilsbegründung stösst online auf grosses Unverständnis. «Da kommt mir das Kotzen» schreibt ein Twitter-User. Andere sind «sprachlos» und «erschüttert».
Weil die Freiheitsstrafe auf drei Jahre reduziert wurde und die Hälfte davon zur Bewährung ausgesetzt ist, kommt der Portugiese bereits in zwei Wochen wieder aus dem Gefängnis. Gemäss dem neuen Urteil wird auch der Genugtuungsbetrag, den das Opfer erhält, reduziert.
Ob der Fall weitergezogen wird, ist noch nicht klar, zuerst muss das schriftliche Urteil abgewartet werden.