Nachbarschaftsstreit im Aargau eskaliert – «Stoffpenis» involviert
Ein Streit unter Nachbarn beschäftigt die Aargauer Gerichte zum dritten Mal. Involviert sind Plakate und Schriftzüge mit Beleidigungen – und ein «Stoffpenis».

Das Wichtigste in Kürze
- Die Gerichte im Aargau befassen sich zum dritten Mal mit einem Nachbarschaftsstreit.
- Darin geht es um beleidigende Plakate und Fahnen – sowie einen Stoffpenis.
- Der Beschuldigte verliert vor Gericht, er muss eine saftige Strafe bezahlen.
Im Aargau eskaliert ein Nachbarschaftsstreit so heftig, dass er die Gerichte bereits zum dritten Mal beschäftigt.
Von Beleidigungen auf Plakaten und Schildern ist im neuerlichen Verfahren die Rede. Von Beleidigungen, die an den Gartenzaun gehängt wurden und von Fahnen mit mahnenden Aufschriften.
Doch damit nicht genug. In den Zoff involviert ist auch ein «Stoff-Penis». Dieser wurde nun vom Gericht eingezogen – und soll ähnlich wie sonst Drogen oder Waffen vernichtet werden.
Beschuldigter bereits verurteilt
Aber von vorne: Der Streit zwischen der einen Partei – einem Ehepaar – und ihrem 43-jährigen Nachbarn dauert schon länger. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
Dabei wurde der 43-Jährige bereits zweimal zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Aus diesem Grund droht ihm jetzt eine Strafe von 7000 Franken. Zusätzlich könnten eine Busse und Gebühren auf den Mann zukommen.
Wer den Nachbarschaftsstreit vom Zaun gebrochen hat, ist für die Verhandlung nicht relevant. Was aber klar scheint: Der 43-jährige Mann fühlt sich vom Ehepaar, das neben ihm wohnt, beobachtet und schikaniert.
Die beiden hätten falsche Dinge über ihn erzählt, berichtet er vor Gericht.
«Es fühlt sich nur betroffen, wer sich betroffen fühlen will»
Nur: Das rechtfertigt laut dem Gericht die Reaktion des 43-Jährigen nicht.
Ein Umstand, den der Beschuldigte anders sieht und Einsprache erhebt, um sich zu wehren. Sein Verteidiger erklärt, sein Mandant sei sicher keine einfache Person. Aber er habe ein Recht auf eine eigene Meinung.
Dass sich das Nachbar-Ehepaar von diesen Meinungen gestört fühle, sei nicht das Problem seines Mandanten. Denn: «Es fühlt sich nur betroffen, wer sich betroffen fühlen will», so der Verteidiger laut der «Aargauer Zeitung».
Ehrverletzung gegenüber den Nachbarn – Geldstrafe und Busse
Doch der Beschuldigte 43-Jährige hängte an seinen Zaun auch ein Schild mit der Aufschrift «Pädophilen-Schutzzaun». Und brachte am Fenster einen «Stoffpenis» an, auf dem der Name «Albertus» stand. Laut Staatsanwaltschaft eine Anspielung auf den Nachbarn.
Anders als der Beschuldigte und dessen Verteidiger sieht es das Gericht. Es deutet die Handlungen des 43-Jährigen gegenüber seinen Nachbarn als Ehrverletzung.
Zwar wird der Beschuldigte in einigen Punkten freigesprochen, das Urteil bleibt aber bestehen. Er muss 7000 Franken Strafe zahlen, ebenso wie 300 Franken Busse und Gebühren.