Seesicht versperrt! Nachbarschaftsstreit landet vor Bundesgericht
Ein Nachbarschaftsstreit am Zürichsee eskalierte, weil ein Anwohner den Holunderstrauch des Nachbars schnitt. Drei Gerichte mussten sich mit dem Fall befassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Anwohner der Goldküste schnitt den Holunderstrauch seines Nachbars zurück.
- Er wollte eine bessere Sicht auf den Zürichsee haben.
- Die Situation eskalierte und landete schlussendlich vor dem Bundesgericht.
An der Goldküste entbrannte ein heftiger Streit zwischen zwei Nachbarn. Der Auslöser war ein Holunderstrauch, der einem Anwohner die Seesicht versperrte. Kurzerhand griff er zur Heckenschere, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.
Der Besitzer des Strauchs war über den eigenmächtigen Schnitt es Nachbarn erbost. Er zog vor das Bezirksgericht Meilen ZH und forderte Schadenersatz. Doch das Gericht konnte keinen echten Schaden feststellen.
Kläger zieht vor das Bundesgericht
Unzufrieden mit dem Urteil, wandte sich der Pflanzenliebhaber ans Obergericht. Auch dort blieb sein Anliegen erfolglos.
Schliesslich landete der Fall beim Bundesgericht in Lausanne.
Der Kläger forderte 5000 Franken Entschädigung. Zudem verlangte er, dass der Nachbar «an die Kandare genommen» werde, wie es in dem Urteil heisst.
Doch auch die höchsten Richter wiesen laut der «Zürichsee-Zeitung» die Beschwerde ab.
Ob der Streit mit dem Urteil nun beendet ist, bleibt offen. Zumal der Kläger die Gerichtskosten von 1000 Franken selber tragen muss.