Bundesgericht

Seesicht versperrt! Nachbarschaftsstreit landet vor Bundesgericht

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Goldküste,

Ein Nachbarschaftsstreit am Zürichsee eskalierte, weil ein Anwohner den Holunderstrauch des Nachbars schnitt. Drei Gerichte mussten sich mit dem Fall befassen.

Goldküste Zürichsee Häuser
Ein Nachbarschaftsstreit an der Goldküste landete vor dem Bundesgericht. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Anwohner der Goldküste schnitt den Holunderstrauch seines Nachbars zurück.
  • Er wollte eine bessere Sicht auf den Zürichsee haben.
  • Die Situation eskalierte und landete schlussendlich vor dem Bundesgericht.

An der Goldküste entbrannte ein heftiger Streit zwischen zwei Nachbarn. Der Auslöser war ein Holunderstrauch, der einem Anwohner die Seesicht versperrte. Kurzerhand griff er zur Heckenschere, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.

Der Besitzer des Strauchs war über den eigenmächtigen Schnitt es Nachbarn erbost. Er zog vor das Bezirksgericht Meilen ZH und forderte Schadenersatz. Doch das Gericht konnte keinen echten Schaden feststellen.

Kläger zieht vor das Bundesgericht

Unzufrieden mit dem Urteil, wandte sich der Pflanzenliebhaber ans Obergericht. Auch dort blieb sein Anliegen erfolglos.

Schliesslich landete der Fall beim Bundesgericht in Lausanne.

Holundestrauch Symbolbild
Ein Holunderstrauch eines Anwohners versperrte dem Nachbar die Sicht auf den Zürichsee. (Symbolbild) - pixabay

Der Kläger forderte 5000 Franken Entschädigung. Zudem verlangte er, dass der Nachbar «an die Kandare genommen» werde, wie es in dem Urteil heisst.

Doch auch die höchsten Richter wiesen laut der «Zürichsee-Zeitung» die Beschwerde ab.

Warst du schon einmal in einen Nachbarschaftsstreit verwickelt?

Ob der Streit mit dem Urteil nun beendet ist, bleibt offen. Zumal der Kläger die Gerichtskosten von 1000 Franken selber tragen muss.

Kommentare

User #3666 (nicht angemeldet)

Der Herr hätte statt eines Zivilprozesses besser einen Strafprozess angestrebt...

User #1078 (nicht angemeldet)

Ein komisches Urteil. Eigentlich ist es Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

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