Nachfolge für Michael Lauber – noch zwei im Rennen
Zwei von drei Bewerbern kommen für eine Nachfolge des ehemaligen Bundesanwalts Michael Lauber infrage. Nun folgt eine zweite Bewerbungsrunde.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwölf Personen bewarben sich ursprünglich für das Amt des Bundesanwalts.
- Nun kommen noch zwei von drei Bewerbungen in die engere Auswahl.
- Der frühere Bundesanwalt Michael Lauber trat am 31. August 2020 zurück.
Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung hat entschieden: Zwei von drei Bewerbungen für das Amt des Bundesanwalts beziehungsweise der Bundesanwältin werden weiter verfolgt. Sie wird mit ihnen eine zweite Bewerbungsrunde durchführen - und ein Assessment.
Ursprünglich hatten sich zwölf Personen auf das Amt beworben. Bekannt und bestätigt ist bis heute einzig die Bewerbung des Genfer Staatsanwalts Olivier Jornot (FDP).
Ob er sich unter den zwei Personen in der engeren Wahl befindet, ist nicht bekannt. Die zweite Bewerbungsrunde wird am 25. November stattfinden.
Michael Lauber trat im August 2020 zurück
In der Zwischenzeit würden die zwei Personen einem Evaluationsverfahren (Assessment) unterzogen. Die Kommission werde sich auf die Ergebnisse dieses Assessments und der zweiten Anhörung stützen. So will sie entscheiden, «ob sie der Vereinigten Bundesversammlung eine Person zur Wahl vorschlagen wird».
Dieses zweistufige Verfahren hatte die Kommission bei der Wahl von Michael Lauber im Jahr 2011 noch nicht eingeführt. Sie ist ein Novum. Lauber war im 31. August 2020 zurückgetreten.
Ihre Wahlempfehlung gibt die Kommission zuhanden der Vereinigten Bundesversammlung ab. Die Wahl ist für die Wintersession vorgesehen.
Falls die Gerichtskommission keinen der Bewerber für das Amt aussucht, wird die Stelle neu ausgeschrieben. Die Wahl wird um eine Session vertagt.