Nacktbilder verboten! Kopierladen greift wegen Lehrlingen durch
Ein Berner Kopiergeschäft verbietet seinen Kunden, Nacktbilder auszudrucken. Damit ist die Branche bestens vertraut – doch es gilt, die Lehrlinge zu schützen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kopiergeschäft im Bahnhof Bern verbietet den Kunden, Schmuddel-Bildli auszudrucken.
- Man wolle so die Auszubildenden schützen, steht auf einem Aushang in sechs Sprachen.
- Die Gewerkschaft Unia lobt – die Schutzmassnahme sei gerechtfertigt.
Wer im Kopierladen Copyquick im Berner Bahnhof etwas ausdrucken oder einscannen will, dem springt vielleicht ein ungewöhnlicher Aushang ins Auge. «Wir sind ein Betrieb mit Auszubildenden, deshalb ist es uns verboten, Nacktfotos zu drucken!»
Ein belustigter Kunde schiesst ein Föteli von dem Warnhinweis und postet es im Netz. «Da wollte man doch nur seine Wanderfotos drucken gehen ...»
Warum die Filiale den Hinweis angebracht hat und ob Zwischenfälle dazu geführt haben, will sie auf Anfrage von Nau.ch nicht beantworten.
Kopierläden müssen Lehrlinge vor Nacktbildern schützen
Doch eine Stichprobe bei anderen Deutschschweizer Kopiergeschäften bestätigt: Nacktbilder bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht selten zu Gesicht.
Da gilt es, die Lernenden zu schützen, wie beispielsweise die Luzerner Kopierfirma Multireflex weiss.
«Wir bilden sechs Lernende aus», erzählt Geschäftsführer Ralf Dubach. «Sie werden aktiv von Kundenanfragen oder Produktionsaufträgen geschützt, die ihrer persönlichen Integrität schaden könnten.» Darum lässt das Kopiergeschäft Nacktbilder-Aufträge von älteren Mitarbeitenden erledigen.
Kopierladen am Zürcher HB hat Kunden aus «horizontalem Gewerbe»
Auch am HB Zürich ist man mit Schmuddel-Bildli vertraut. Dort hat die Kopierladen-Kette Copytrend eine Filiale – den Copyprint.
Marketing-Chefin Antonia Siep erklärt auf Anfrage: «Unser Standort am HB in Zürich bedient allein schon aufgrund der örtlichen Nähe auch Kunden aus dem ‹horizontalen Gewerbe›. Somit drucken wir durchaus auch Sujets mit leicht oder gar nicht bekleideten Personen aus.»
Das Geschäft achte darauf, dass keine Minderjährige abgebildet sind und dass die Ausdrucke nicht offen herumliegen.
Auch die Printwerk Druckerei aus St. Gallen bekommt ab und zu freizügige Aufträge. «Wir hatten auch schon Kunden und Kundinnen, die Nacktbilder von sich selbst haben drucken lassen. Den Verwendungszweck wissen wir nicht und es geht uns eigentlich auch nichts an», heisst es auf Anfrage.
«Was wir niemals drucken würden, sind Nacktbilder von Kindern oder Werbung mit Aufruf zur Gewalt. Diese würden wir umgehend sogar anzeigen bei der Polizei – wir hatten aber Gott sei Dank niemals solch einen Fall.»
Gewerkschaft lobt Regeln für Nacktbilder
Dass Kopierläden es verbieten, Nacktbilder auszudrucken oder die Aufträge bewusst nicht durch Lernende ausführen lassen, lobt die Gewerkschaft Unia. Die Massnahmen seien «gerechtfertigt, sinnvoll und verhältnismässig», sagt Sprecherin und Ex-Grünen-Nationalrätin Natalie Imboden.
Schliesslich habe «die Arbeitgeberin gegenüber den Lernenden eine Schutzpflicht». Dies ist im Artikel 29 des Arbeitsgesetzes geregelt.
«Ich bin der Meinung, dass ein Verbot zum Ausdrucken von Nacktbildern seinen Zweck erfüllt. Das Verbot ist klar und hilft, allfällige Probleme von Vornherein zu vermeiden.» Es brauche am Arbeitsplatz zudem eine einheitliche und sichere Regelung für alle Jugendlichen.