Nacktbilder

Mann (44) will Nacktbilder von 14-Jähriger – 20'000 Stutz Busse

Marie Augustin
Marie Augustin

Fricktal,

Ein 44-Jähriger aus dem oberen Fricktal wollte von einer Minderjährigen (14) Nacktfotos. Der Mann wurde nun verurteilt.

Sex-Chats Mädchen verurteilt Minderjährige
Die damals 14-Jährige hatte über das Mobiltelefon mit dem Schweizer kommuniziert. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Von März 2022 bis Mai 2023 soll ein 44-Jähriger mit einer Minderjährigen gechattet haben.
  • Dabei habe er Nacktfotos verlangt und das Gespräch auf sexuelle Themen gelenkt.
  • Der Mann wurde nun verurteilt.

Zwei Familien aus dem oberen Fricktal pflegen ein freundschaftliches Verhältnis: Auf der einen Seite steht die Familie einer heute 17-Jährigen. Auf der anderen Seite der 44-jährige Vater eines Kindes mit seiner Partnerin, die ebenfalls Kinder hat.

Im März 2022 soll der Kontakt des 44-Jährigen zur damals 14-Jährigen grenzüberschreitende Ausmasse angenommen haben: Der Schweizer forderte die Minderjährige mutmasslich zum Austausch sexueller Inhalte über das Mobiltelefon auf, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Bezahlung für Sex-Chats

Demnach habe der Mann das Mädchen zwischen März 2022 und Mai 2023 aufgefordert, ihm Nacktaufnahmen zu senden. Mehrfach habe er zudem die Chats auf sexuelle Inhalte gelenkt.

Mann verurteilt Sex-Chats Mädchen
Der Angeklagte wurde vor dem Bezirksgericht Laufenburg zu einer Busse von knapp 20'000 Franken verurteilt. (Archivbild) - keystone

Die Teenagerin soll den Mann später um 200 Franken gebeten haben, woraufhin der Schweizer sexuelle Gegenleistungen per Chat gefordert habe.

19'800 Franken Geldstrafe

Der Fall landete nun vor dem Bezirksgericht Laufenburg, wo der Angeklagte gemäss der «Aargauer Zeitung» seine Unschuld beteuerte. Er stritt ab, die Textnachrichten versendet zu haben. Stattdessen vermute er, dass sein Mobiltelefon gehackt worden sei und jemand anders die Nachrichten verschickt habe.

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Das Bezirksgericht Laufenburg räumte ein, dass theoretische Zweifel an der Schuld bestehen. Eine Manipulation des Handys wurde jedoch ausgeschlossen.

Der 44-Jährige wurde schlussendlich zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt. Das entspricht 19'800 Franken.

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