Neuer GAV für die Gerüstbaubranche tritt 2025 in Kraft
Die Sozialpartner der Gerüstbaubranche haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag beschlossen, der am 1. April 2025 für vier Jahre in Kraft tritt.
In der Gerüstbaubranche haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag GAV geeinigt. Er tritt am 1. April 2025 in Kraft und gilt für vier Jahre.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bringe entscheidende Fortschritte für Unternehmen und Beschäftigte, um die Branche zukunftssicher und wettbewerbsfähig zu gestalten, schrieben die Sozialpartner am Donnerstag in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Es firmierten die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Schweizerische Gerüstbauunternehmer-Verband SGUV.
Neuer GAV für Gerüstbaubranche
Konkrete Verbesserungen für die Arbeitnehmerschaft sind den Angaben zufolge ein automatischer Teuerungsausgleich und ein Zuschlag von 25 Prozent für Samstagsarbeit. Auch wird die morgendliche Pause von 15 Minuten nun bezahlt und gilt als Arbeitszeit. Vorteilhaft für die Arbeitgeber ist das neue Arbeitszeitmodell: Es erlaubt die Anpassung der Arbeitszeiten an die «saisonale Realität».
Die Allgemeinverbindlicherklärung des Gerüstbau-GAV durch den Bundesrat steht allerdings noch aus. Mit dieser würde irgendwann zwischen jetzt und dem 1. April 2025 gerechnet, erklärte die Unia auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Aktuell gibt es laut der Gewerkschaft rund 400 Firmen mit insgesamt 4000 Mitarbeitenden im Schweizerischen Gerüstbaugewerbe.