Neues Urteil: Quadroni muss zahlen – Ex-Polizist entschädigt
Der Bündner Whistleblower Adam Quadroni muss eine hohe Busse zahlen. Der Freispruch eines Ex-Polizisten vom Vorwurf der Urkundenfälschung bleibt bestehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Whistleblower Adam Quadroni hatte das Bündner Baukartell aufgedeckt.
- Auf einem Nebenschauplatz steckte er jetzt eine empfindliche Niederlage vor Gericht ein.
- Der Polizist, der im Rapport Falsches vermerkt hatte, wird stattdessen entschädigt.
Seit über fünf Jahren verhandeln verschiedene Gerichte im Kanton Graubünden den Skandal um das Bündner Baukartell. Whistleblower Adam Quadroni hat jetzt in einem Berufungsverfahren, das mit dem Kartell nicht direkt etwas zu tun hat, eine Niederlage erlitten.
Der Freispruch des Ex-Polizisten vom Vorwurf der Urkundenfälschung und des Amtsmissbrauchs im Rahmen eines Eheschutzverfahrens bleibt bestehen. Stattdessen muss Quadroni rund 14'000 Franken bezahlen, berichtet die «Südostschweiz».
Konkret ging es in diesem Verfahren darum, ob der ehemalige Polizist in seinem Rapport zu einem Einsatz am Wohnsitz des Whistleblowers im Jahre 2017 absichtlich falsche Angaben gemacht hatte. Sieben Regionalpolizisten hatten damals Quadroni zuhause besucht, um Kinderspielsachen abzuholen.
Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung. Daraufhin reichten zwei Beamte wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden Strafanzeige gegen Quadroni und seine Schwester ein.
Aktennotiz unwissentlich im Rapport ignoriert
Der beschuldige Polizist war mit den Abklärungen dieser Vorwürfe betraut, war aber selber nicht vor Ort. In einer internen Notiz vermerkte er damals, dass drei Sicherheitspolizisten Adam Quadroni vom Vorwurf der Drohung und Gewalt gegen Beamte entlasten.
Mehrere Monate später schrieb er jedoch im Polizeirapport: Die Betroffenen könnten «keine Aussage» zu den Tatbeständen machen.
Das Gericht sieht es aber als erwiesen an, dass es sich dabei nicht um eine vorsätzliche Urkundenfälschung handelte. Der Beamte habe die Aktennotiz vor dem Schreiben des Rapports nicht mehr konsultiert und sich stattdessen auf die Aussagen seiner Kollegen gestützt.
Es sei «plausibel, dass der Beschuldigte den Rapport nach seinem Verständnis, was die Sicherheitspolizisten ihm gesagt haben, erstellte und sich nicht bewusst war, etwas Unwahres zu rapportieren.»
Gestützt wird das auch dadurch, dass der angeklagte Polizist bis heute der Auffassung sei, dass zwischen dem Inhalt der Aktennotiz und demjenigen des Rapports kein Unterschied bestehe. Ob dies zutreffe oder nicht, sei unerheblich.
Das Kantonsgericht schliesst sich somit auch beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs der Vorinstanz an. Der Polizist sei sich nicht bewusst gewesen, dass sein Eintrag im Kriminalrapport in Bezug auf die Mitarbeiter der Sicherheitspolizei «aus objektiver Sicht eine Unwahrheit darstellte».
Polizist macht Fehler und wird mit 33'000 Franken entschädigt
Der beschuldigte Polizist darf sich für die beiden Verfahren über eine Entschädigung von rund 33'000 Franken freuen. Quadroni hingegen muss die Kosten der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung von gut 14'000 Franken berappen.
Für seinen Anwalt ist das fraglich: «Wer soll für den Schaden aufkommen? Jener, der gemäss Regionalgericht ‹eine qualifizierte schriftliche Lüge› zu verantworten hat oder Quadroni, der sich in dieser Angelegenheit nichts zuschulden hat kommen lassen», wird der Anwalt von der «Südostschweiz» zitiert.
Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.