Neues Verkehrsrecht: Das gilt nun auf Schweizer Strassen
Das Verkehrsrecht in der Schweiz hat sich zum Jahreswechsel geändert. So darf neu rechts überholt werden und Töfflifahrer dürfen bei Rot rechts abbiegen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Verkehrsrecht hat zum Jahreswechsel einige wesentliche Neuerungen erhalten.
- Der Lehrfahrausweis für Personenwagen kann bereits ab 17 Jahren erworben werden.
- Velo- und Töfflifahrer dürfen nun auch bei Rot rechts abbiegen.
Das Verkehrsrecht in der Schweiz wird laufend angepasst – auch dieses Jahr. So dürfen Jugendliche den Lehrfahrausweis bereits mit 17 Jahren beantragen. Ziel soll sein, dass die Neulenker vor der Prüfung bereits mehr Fahrpraxis erwerben können. Den Führerausweis kann nämlich erst mit 18 Jahren beschafft werden.
Kinder bis 12 Jahre dürfen im 2021 neu mit dem Velo auf Trottoirs und Fusswegen unterwegs sein. Dies jedoch nur, falls kein Velostreifen oder Radweg vorhanden ist. Fussgänger behalten den Vortritt.
Neues Verkehrsrecht erlaubt Abbiegen bei Rot
An einer roten Ampel können Velos und Mofas neu rechts abbiegen. Voraussetzung ist aber die entsprechende Signalisation «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet». Dabei muss den anderen Verkehrsteilnehmern der Vortritt gewährt werden.

Auf der Autobahn ist im neuen Jahr das rechts Vorbeifahren erlaubt. Ein Überholen mit anschliessendem einschwenken bleibt weiterhin verboten. Neu ist auch das obligatorische Bilden einer Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr.
Weiter wird das «Reissverschlussprinzip» ins Verkehrrechts aufgenommen. Vereinen sich zwei Fahrspuren, müssen sich die Fahrzeuge abwechslungsweise einreihen. Für Motorwagen mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt auf Autobahnen neu eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.