Neues Zulassungsverfahren für Ärzte im Aargau soll Kosten dämpfen
Die Zulassung von Fachärztinnen und Fachärzten im ambulanten Bereich wird im Kanton Aargau neu geregelt.
Die Zulassung von Fachärztinnen und Fachärzten im ambulanten Bereich soll im Kanton Aargau neu geregelt werden. Der Regierungsrat will die Höchstzahlen bei der Umsetzung der Bundesvorgaben künftig selbst festlegen.
Bereits seit Juli 2021 mussten die Kantone Höchstzahlen für ambulant tätige Fachärztinnen und Fachärzte bestimmen, was die Aargauer Regierung in einem ersten Schritt durch eine Verordnung getan hat.
Darin wurde die Anzahl Augenärzte (Ophthalmologie) und Röntgenärzte (Radiologie) festgelegt, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Laut der Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat soll das Gesundheitsgesetzes (GesG) zwei neue Paragrafen erhalten. Sie sollen das Zulassungsverfahren und die Festlegung der Höchstzahlen an Ärztinnen und Ärzten regeln, die ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen.
Mehrheitliche Zustimmung zur Gesetzesänderung
In der Vernehmlassung sprach sich jeweils eine Mehrheit der im Grossen Rat vertretenen Parteien für die Änderungen aus, wonach die Höchstzahlen ab dem 1. Juli 2025 von der Regierung festgelegt würden. Eine Einschränkung der medizinischen Grundversorgung sei nicht vorgesehen, verspricht die Regierung in einer Mitteilung.
Nach wie vor soll im Kanton «eine angemessene medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung» gewährleistet werden.
Die Regierung wies zudem darauf hin, dass ohne die Gesetzesergänzung ein genereller Zulassungsstopp drohe; aus der Botschaft geht hervor, dass der Versorgungsgrad im Aargau – im Vergleich zum Schweizer Durchschnitt – mit 84 Prozent bei den Hausärzten (Allgemeine Innere Medizin) eher tief ist.
Unterdurchschnittliche Versorgung in bestimmten Bereichen
Weitere Bereiche, in denen der Aargau bei ambulanten Anbietern unterdurchschnittlich versorgt ist, sind unter anderem Psychiatrie und Psychotherapie (80 Prozent), Kinder- und Jugendpsychiatrie (59 Prozent) sowie Allergologie (46 Prozent).
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im September über die Vorlage beraten. Im Falle eines Referendums würde 2025 auch noch das Stimmvolk über die Vorlage abstimmen.