In der Schweiz würden gesetzliche Grundlagen und ein Aktionsplan im Kampf gegen Rassismus fehlen. Das kritisieren Experten und der Uno-Ausschuss.
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Der UNO-Menschenrechtsrat in New York. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Uno-Ausschuss kritisiert die Schweiz wegen Rassendiskriminierung.
  • Es würde ein Aktionsplan und eine gesetzliche Grundlage zum Thema fehlen.
  • NGO-Plattformen begrüssen die Kritik an die Schweizer Behörden.
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Hassreden gegen ethnische Minderheiten, Juden und Muslime: Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, koordiniert von humanrights.ch, begrüsst die Kritik des Uno-Ausschusses gegen Rassendiskriminierung (CERD). Die Behörden in der Schweiz werden aufgefordert, den Kampf dagegen zu unterstützen.

Das Uno-Gremium verlange die Schliessung von Gesetzeslücken und die Einführung von unabhängigen Untersuchungs- und Beschwerdemechanismen für Fälle von Racial Profiling. Ausserdem konkrete Massnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aufenthaltsstatus. So bekräftigte die Nichtregierungsorganisation (NGO) humanrights am Donnerstag die Forderungen des CERD.

«Menschenrechtsorganisationen, Aktivistinnen und Kollektive verlangen seit Jahren Veränderungen in denjenigen Bereichen, welche der Uno-Ausschuss bemängelt. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz Verantwortung übernimmt. Sie muss ihre Defizite aufarbeiten und aktiv Prävention betreiben», wird Gina Vega von humanrights.ch zitiert.

Fehlende gesetzliche Grundlage im Kampf gegen Rassismus

Zum wiederholten Mal stelle der Uno-Ausschuss fest, dass die gesetzlichen Bestimmungen gegen rassistische Diskriminierung in der Schweiz unzureichend seien. Das Fehlen einer zivilgesetzlichen Grundlage erschwere den Kampf gegen Rassismus. Er biete Opfern in grundlegenden Lebensbereichen, wie Wohnen und Arbeiten, keinen Schutz.

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Tausende nahmen in Bern an der Anti-Rassismus-Demonstration teil. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Gremium empfehle der Schweiz zudem, eine kohärente und vollständige rechtliche Grundlage gegen rassistische Diskriminierung zu schaffen. Dies soll alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens abdecken.

Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz hatte dem Uno-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung im März 2020 einen Bericht überreicht. Im November dieses Jahres hat es sich an einem informellen Austausch mit den Expertinnen und Experten des CERD beteiligt.

Experten fordern einen Aktionsplan

18 unabhängige Experten, die nicht im Namen der Uno sprechen, hatten die Schweiz aufgefordert, einen Aktionsplan zum Thema zu entwickeln. Ausserdem sollen sie einen Dialog mit denjenigen führen, die am meisten gefährdet sind, und die gesetzlichen Grundlagen zu erweitern.

Sie bekräftigten vor allem ihren Wunsch nach einem unabhängigen Mechanismus ausserhalb der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Dieser soll Beschwerden gegen Polizisten entgegennehmen und darüber entscheiden. Sie fordern ausserdem mehr Vorkehrungen zur Verhinderung von Gewalt gegen Personen in Bundesasylzentren. Auch die staatliche Kontrolle über das Sicherheitspersonal, das in diesen Einrichtungen tätig ist, wird gefordert.

Der Uno-Ausschuss begrüsste allerdings auch mehrere Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre in der Schweiz, darunter die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Er ist jedoch wie andere Uno-Organe der Ansicht, dass diese Menschenrechtsinstitution auch Einzelbeschwerden sollte entgegennehmen und bearbeiten können.

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