Niederländischer Quarantänebrecherin (17) droht Busse
Eine 17-jährige Niederländerin hat mit einem gefälschten Corona-Test versucht, die Schweiz zu verlassen. Nun droht ihr eine Busse von bis zu 2000 Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 17-Jährige wollte mit einem gefälschten Corona-Test aus der Schweiz ausreisen.
- Nun wurde eine Strafuntersuchung gegen die Niederländerin eingeleitet.
- Die Tat könnte der Minderjährigen eine saftige Busse und einen Verweis einbringen.
Gestern Dienstagmorgen wurde eine 17-jährige Niederländerin am Flughafen Zürich in Gewahrsam genommen. Die Jugendliche wollte nach Amsterdam ausreisen – trotz positivem Corona-Test. Mit einem gefälschten Testergebnis verschaffte sie sich Zugang zum Gate. Eigentlich sollte sie sich im Wallis in Isolation befinden.
Die Jugendanwaltschaft Zürich hat nun eine Strafuntersuchung wegen der Fälschung von Ausweisen sowie der Nichtfolgeleistung einer angeordneten Quarantäne eingeleitet. Die Minderjährige könnte dabei mit einem Verweis, persönlichen Leistungen, einer Busse oder sogar Freiheitsentzug bestraft werden, erklärt die Jugendanwaltschaft auf Anfrage von Nau.ch.
Eine persönliche Leistung dauert grundsätzlich höchstens zehn Tage, kann jedoch bis auf drei Monate verlängert werden. Die Busse umfasst maximal 2000 Franken. Bei leichten Verbrechen können Minderjährige mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden.
Freiheitsentzug ist jedoch nur bei Gefahr gegen Leib und Leben vorgesehen. Beim Verstoss gegen die Quarantäne-Regeln handle es sich um eine Übertretung gegen das Epidemien-Gesetz und die Urkundenfälschung ein Vergehen, stellt die Jugendanwaltschaft klar. Deshalb muss die Niederländerin keine Angst vor einem Knastaufenthalt haben.
Niederländerin zurück in Isolation
Die 17-Jährige wurde in der Zwischenzeit ins Wallis zurückgeführt, heisst es in einer Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich. Die Dienststelle für Gesundheitswesen des Kanton Wallis hat gegenüber Nau.ch bestätigt, dass sich die Jugendliche erneut in Isolation befindet.
Wie lange die minderjährige Niederländerin im Wallis festgehalten wird, bleibt jedoch offen. Weder die niederländische Botschaft noch die Jugendanwaltschaft konnten diesbezüglich Auskunft geben.