Obergericht des Kantons Zürich: Pädophiler Clown wird nicht verwahrt
Ein Ex-Clown wurde wegen wiederholter pädophiler Übergriffe zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Von einer Verwahrung sah das Obergericht des Kantons Zürich ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Dem 55-jährigen Schweizer werden pädophile Übergriffe vorgeworfen.
- Er wurde zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- Die Anklage forderte eine Verwahrung – das Gericht sah davon ab.
Ein 55-jähriger Ex-Clown und kirchlicher Mitarbeiter muss wegen wiederholter pädophiler Übergriffe eine stationäre Massnahme absolvieren. Von einer Verwahrung, wie die Anklage forderte, sah das Gericht ab.
Das Gericht sprach den Schweizer der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen Schändung schuldig. Auch in den Anklagepunkte der sexuellen Handlungen mit Kindern und der Pornografie erfolgte der Schuldspruch.
Schuldspruch vor Obergericht des Kantons Zürich
Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Zudem ordnete das Obergericht des Kantons Zürich eine stationäre Massnahme an. Von einer Verwahrung sah das Obergericht ab. Damit erhält der Mann eine letzte Chance auf ein deliktfreies Leben.
Der Mann ist seit den 1980er Jahren mehrmals wegen pädophiler Übergriffe verurteilt worden. All diese Strafen sind jedoch mittlerweile gelöscht.
Missbrauch der eigenen Tochter
Im aktuellen Verfahren wurden ihm Übergriffe auf zwei zur Tatzeit rund zehnjährige Buben und ein etwa sechsjähriges Mädchen vorgeworfen. Er räumte einen Teil der Taten ein. Jedoch sagte er, dass es sich bei den Handlungen mit dem Mädchen mehr um ein Spiel gehandelt habe. Das Mädchen war seine eigene Tochter.
Der Verteidiger hatte deshalb einen Freispruch von den Vorwürfen sexuelle Nötigung und Schändung verlangt. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Staatsanwältin forderte eine siebenjährige Freiheitsstrafe sowie Verwahrung.