Obergericht Zürich erhöht Strafe für Tierquäler mit Schlüsselbund
Am Donnerstagabend verurteilte das Obergericht Zürich einen 61-Jährigen wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 30 Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mann schleuderte seinen Schlüsselbund einem kleinen Hund an den Kopf.
- Er habe den fremden Vierbeiner bloss erziehen wollen, machte der Mann vor Gericht geltend.
Ein 61-jähriger Mann hat seinen Schlüsselbund einem kleinen Hund an den Kopf geschleudert: Am Donnerstagabend verurteilte das Obergericht Zürich ihn wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 30 Franken. Auf eine Busse verzichtete das Gericht aber.
Er habe den fremden Vierbeiner bloss erziehen wollen, machte der Mann vor Gericht geltend. Das unfolgsame Tier sei von seiner Herrin, einem zehnjährigen Mädchen, unkontrolliert davongerannt. Da habe er seinen Schlüsselbund hinter den Prager Rattler geworfen, um ihn zu erschrecken und ihm das unerwünschte Verhalten auszutreiben.
Diese Erziehungsmethode, einen negativen Reiz zu setzen, habe zuvor «spektakulär funktioniert». Doch hier habe sich das knapp zwei Kilogramm schwere Hündchen dann nicht wie erhofft zu seiner Herrin gesellt, sondern es habe sich aus dem Staub gemacht – und sei dem Knall nach Kopf voran in einen metallenen Gartenstuhl geprallt.
Trug ein Schädel-Hirn-Trauma davon
Davon sollen die Verletzungen des 20 Zentimeter hohen Tiers stammen: Die fünfjährige Rattler-Dame Soley trug von jenem Spaziergang im November 2018 im Zürcher Glattal unbestrittenermassen ein Schädel-Hirn-Trauma, eine rund zwei Millimeter grosse Kopfwunde und eine Fraktur des Schädelknochens davon. Das Hündchen zeigte in der Folge vorübergehend Lähmungserscheinungen und epileptische Anfälle.
Der 61-Jährige habe mit seinem Schlüsselbund, der an einem Band hing, ausgeholt und ihn dem Hund an den Kopf geworfen, hatte das Mädchen ausgesagt. Er habe den Schlüsselbund wie eine Peitsche von oben herab über den Kopf von Soley gezogen, hielt auch der Staatsanwalt vor Obergericht fest.
Der Beschuldigte habe so auf «brutale Art einen kleinen, zierlichen Hund massregeln wollen». Er habe vor einem zehnjährigen Mädchen «ein grobes und besserwisserisches Verhalten» gezeigt.
Die Schlüssel wären doch viel zu leicht, um derartige Verletzungen hervorzurufen, machte der Beschuldigte geltend. Dessen Verteidiger wies darauf hin, dass darauf auch gar keine Spuren des Vierbeiners gefunden worden seien. Dass sein Mandant die Schlüssel gereinigt haben könnte, bevor sie von der Polizei beschlagnahmt wurden, verneinte er: Dass nach Hunde-DNA gesucht werde, sei so abstrus, dass der 61-Jährige damit doch gar nicht gerechnet habe.
Der Beschuldigte, ein Tierliebhaber, würde nie bewusst Gewalt anwenden, hielt der Verteidiger weiter fest. Der Mann habe sich ja mehrmals ungefragt bei fremden Personen in deren Hundeerziehung eingemischt. Das möge anmassend erscheinen, und der 61-Jährige möge kein Sympathieträger sein, sagte der Verteidiger. «Aber das zeigt, ihm ist die Beziehung Mensch-Tier wichtig, er ist kein Tierquäler.»
Wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung verurteilt
Das Obergericht kam zu einem anderen Schluss und verurteilte den Mann wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung. Es stützte sich auf die «äusserst glaubhaften Aussagen des Mädchens» ab, wie der Richter in der Urteilsbegründung sagte. Es habe plastisch geschildert und gezeigt, wie der Schlag ausgeführt worden sei.
Dass die Zehnjährige zudem von Anfang an ausgesagt habe, dass das Hündchen nach dem Schlag auf den Kopf mit einem Hinterbein gehinkt habe, stufte das Gericht als besonders überzeugend ein. Eine solche Folge sei ja nicht logisch; sie lasse sich aber im Nachhinein durch die epileptischen Anfälle erklären, meinte der Richter.
Mit einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen blieb das Obergericht deutlich über dem Strafmass der Vorinstanz. Das Bezirksgericht Uster hatte im September 2020 eine bedingte Geldstrafe von 72 Tagessätzen und eine Busse von 540 Franken verhängt.
Der Staatsanwalt hatte damals eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen und eine Busse von 4200 Franken gefordert, vor Obergericht verlangte er noch 150 Tagessätze und 800 Franken. Die Verteidigung plädierte auf einen vollumfänglichen Freispruch. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.