Obergericht verurteilt Ex-Boxerin Viviane Obenauf wegen Mordes

Am Freitag hat das bernische Obergericht die Ex-Boxerin Viviane Obenauf wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt.

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Das bernische Obergericht hat am Freitag eine ehemalige Profiboxerin wegen Mordes verurteilt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ex-Boxerin Viviane Obenauf wurde vom bernischen Obergericht wegen Mordes verurteilt.
  • 18 Jahre Freiheitsstrafe lautet das Strafmass.
  • 2020 soll die heute 37-Jährige ihren Gatten mit einem Baseballschläger ermordet haben.

Das bernische Obergericht hat am Freitag die wegen Mordes angeklagte Ex-Boxerin Viviane Obenauf zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Damit hat die zweite Instanz das Strafmass noch verschärft.

Viviane Obenauf
Viviane Obenauf Tagliavini war Profi-Boxerin. Jetzt sitzt die 36-Jährige im Gefängnis. Sie soll ihren Ehemann ermordet haben. - keystone

Der gebürtigen Brasilianerin wird vorgeworfen, im Herbst 2020 in Interlaken ihren Gatten mit einem Baseballschläger umgebracht zu haben.

Die Frau bestritt die Tat stets vehement, weshalb sich das Obergericht für seinen Schuldspruch auf Indizien stützen musste.

Der Verteidiger hatte für die Angeklagte einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren sowie einen Landesverweis von 14 Jahren.

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das bernische Obergericht hält die Indizien für stichhaltig. Insgesamt ergebe sich ein sehr deutliches Bild, dass eine 37-jährige ehemalige Profiboxerin im Oktober 2020 ihren Mann erschlagen habe.

Die Beziehung des Paares sei stark belastet gewesen, kam das Obergericht zum Schluss. Bei der Tat seien starke Emotionen im Spiel gewesen, so habe die Täterschaft etwa das Mobiltelefon des Opfers zerstört. Ausserdem hätten die Ermittler am Tatort den Ehering des Opfers in einer Blutlache gefunden. Dies alles deute auf ein Beziehungsdelikt hin.

Die Täterschaft habe einen Schlüssel zur Wohnung haben müssen. Hinweise, dass eine Dritttäterschaft auf den Balkon geklettert und durch die offene Türe eingedrungen war, hielt die erste Obergerichts-Strafkammer für unglaubwürdig. Die Polizei habe in alle Richtungen ermittelt und über 60 Befragungen durchgeführt. Es könne also keine Rede von schlecht geführten Ermittlungen sein.

Weiter glaubte das Obergericht einem Zeugen, der das Auto im fraglichen Zeitpunkt in der Nähe des Tatorts gesehen hatte. Es gebe keinen Grund, an dessen Aussagen zu zweifeln.

Schliesslich habe die Angeklagte am Morgen nach der Tat zusammen mit ihrem neunjährigen Sohn die Wohnung des Opfers betreten und ihrem Sohn die Tatwaffe, ein Baseballschläger, in die Hand gedrückt. Damit habe sie Spuren zerstören wollen.

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