40 Millionen Franken konnten mit der Senkung der Höchstvergütungsbeträge (HVB) gespart werden. Das entlastet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP).
Krankenpflegeversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde entlastet. - Gemeinde Wattwil

Das Wichtigste in Kürze

  • Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird entlastet.
  • Insgesamt konnten dieses Jahr 40 Millionen Franken gespart werden.
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Entlastung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP): Mit der Senkung der Höchstvergütungsbeträge (HVB) konnten 40 Millionen Franken gespart worden. Zudem wurden die Kostenübernahme der Gürtelrose-Impfung (auch: Herpes Zoster) und die Befreiung von der Franchise bei Darmkrebs-Früherkennungsprogrammen geregelt.

Mittel- und Gegenständeliste überprüft

Das ist die Bilanz nach der Überprüfung von 98 Prozent der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seit 2015. Mit dem Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zu den neuesten Änderungen der MiGeL ist deren Revision abgeschlossen, wie es in einer BAG-Mitteilung vom Montag heisst.

Die MiGeL regelt die Vergütung durch die OKP von Mitteln und Gegenständen, die der Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen.

Krebsvorsorge
Zur Krebsvorsorge wird in den meisten Fällen eine Darmspiegelung durchgeführt. - dpa/Patrick Pleul

Gespart werden konnte demnach vor allem mit der Senkung der Höchstvergütungsbeträge bei den drei am meisten ins Geld gehenden MiGeL-Positionen Inkontinenzhilfen, Reagenzträger für Blutzuckerbestimmung und Stomaartikel.

Darmkrebs-Früherkennung und Herpes-Impfung werden neu übernommen

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt neu die Impfung gegen Herpes Zoster mit Shingrix, sobald dieser Impfstoff in die Spezialitätenliste aufgenommen ist.

Und von der Franchise befreit sind Darmkrebs-Früherkennungsprogramme in den Kantonen Waadt, Uri, Neuenburg, Jura, Genf, Wallis, Graubünden, St. Gallen, Tessin, Freiburg, Basel-Stadt, Bern und Luzern. Die Änderungen treten ab 1. Januar 2022 in Kraft.

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