OECD-Mindeststeuer ist schon einen Schritt weiter
Die OECD-Mindeststeuer ist schon einen Schritt weiter: Ein Paket für die Umsetzung der sogenannten Zwei-Säulen-Lösung wurde geschnürt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz hat im Juni der OECD-Mindeststeuer zugestimmt.
- Das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung wurde von über 140 Staaten geschnürt.
- In der zweiten Jahreshälfte noch soll ein Abkommen zur Unterschreibung bereitstehen.
Die unter der Federführung der OECD und der G20 vorangetriebene OECD-Mindeststeuer ist einen Schritt weiter. Die Schweiz hat mit mehr als 140 teilnehmenden Staaten ein Paket von Massnahmen zur Umsetzung der sogenannten Zwei-Säulen-Lösung geschnürt. Zum einen geht es um die weltweit hundert grössten Unternehmen.
Diese sollen nach dem Willen der OECD-Mitgliedstaaten künftig nicht nur im Sitzstaat des Unternehmens besteuert werden, sondern auch dort, wo ihre Leistungen konsumiert werden. Betroffen davon sind laut der Bundesverwaltung zwischen drei und fünf Schweizer Unternehmen – darunter die Chemiekonzerne Novartis und Roche sowie der Nahrungsmittelriese Nestlé.
OECD-Mindeststeuer: Abkommen zwischen Staaten soll bald stehen
Diese erste Säule soll mit einem multilateralen Abkommen umgesetzt werden, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Mittwoch mitteilte. Die Schweiz habe an der Entwicklung und an den Verhandlungen sämtlicher Massnahmen aktiv teilgenommen.
Mit dem multilateralen Abkommen werde den teilnehmenden Staaten ein neues Besteuerungsrecht auf einem Teil des Gewinns der weltweit grössten und profitabelsten Konzerne mit einem bestimmten Bezug zu den Märkten dieser Staaten verliehen. Im Gegenzug verpflichteten sich die teilnehmenden Staaten, bestehende Steuern auf Einkünften aus digitalen Dienstleistungen aufzuheben und in Zukunft keine solchen Steuern oder ähnliche relevante Massnahmen einzuführen.
Der genaue Text des Abkommens muss laut dem SIF noch bereinigt werden. Die finale Fassung soll demnach in der zweiten Hälfte 2023 verabschiedet und anschliessend zur Unterzeichnung aufgelegt werden. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es von mindestens dreissig Staaten, die zusammen über mindestens sechzig Prozent der vom neuen Besteuerungsrecht betroffenen Konzerne beheimaten, ratifiziert werden.
Die zweite Säule der OECD-Mindeststeuer sieht künftig eine Minimalsteuer von 15 Prozent vor für Unternehmen, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen. Volk und Stände haben einer entsprechenden Verfassungsänderung im Juni zugestimmt. Die Umsetzung dieser Säule ist per Anfang 2024 geplant.