Organspenden: Bundesrat will zur Widerspruchslösung wechseln
Die Organspende-Initiative will einen Systemwechsel bei Organspenden. Beim indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats werden weiterhin Angehörige befragt.
Das Wichtigste in Kürze
- Künftig sollen alle Personen Organspender werden, die sich nicht dagegen aussprachen.
- Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Initiative grundsätzlich.
- Angehörige sollen jedoch weiterhin befragt werden und Einspruch erheben können.
Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zu einer Änderung des Transplantationsgesetzes eröffnet. Er will der Organspende-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen: Ist der Wille einer verstorbenen Person nicht klar dokumentiert, werden weiterhin die Angehörigen befragt.
Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung: Organspenden kommen nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.
Die Folge davon ist, dass es in der Schweiz zu wenige Spenderorgane gibt. Vergangenes Jahr sind 68 Personen auf der Warteliste für ein Spenderorgan gestorben, ohne ein Organ erhalten zu haben. Die Initiative «Organspende fördern – Leben retten» verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen aussprach. Die Zustimmung zur Organentnahme wird vermutet.
Der Bundesrat schlägt stattdessen eine erweiterte Widerspruchslösung vor. Wer nach seinem Tod seine Organe nicht spenden will, soll dies explizit festhalten müssen. Dazu wird ein Register geschaffen, in dem ein Widerspruch einfach eingetragen werden kann.
Der Bundesrat will aber auch weiterhin die Angehörigen einbeziehen. Findet sich kein dokumentierter Wille, werden wie bisher die Angehörigen befragt. Sie könnten einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht.
Voraussetzungen für Organspenden
Diese Lösung habe in vielen europäischen Ländern dazu beigetragen, die Versorgung mit Spendeorganen zu verbessern. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung.
Die Voraussetzungen für eine Spende würden auch mit einem Systemwechsel gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist das Organspenden nicht möglich.